JudikaturOGH

RS0009489 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 1990

Bei der Feststellung der Rechtmäßigkeit der gesonderten Wohnungsnahme nach § 92 Abs 3 ABGB kommt dem Gericht keine Kognition darüber zu, ob und wie lange die gesonderte Wohnungsnahme auch in Zukunft zulässig sein wird. Eine solche Fristsetzung ist unzulässig.

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