JudikaturOGH

RS0061209 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 1995

Übersicht der Entscheidungen zu § 10 AußStrG

A Allgemeines über die Zulässigkeit von Neuerungen siehe auch § 504 Abs 2 ZPO und § 5 ABGB (siehe Informationen - Verweisungen 1))

B Neuerungen im Revisionsrekursverfahren

(siehe Informationen - Verweisungen 1))

C Neuerungen im Verfahren außerhalb des AußStrG Informationen zu § 10 AußStrG

Verweisungen:

1) Siehe auch § 504 Abs 2 ZPO und § 5 ABGB.

Rückverweise