9Bs119/26b—OLG Linz Entscheidung
02. Juni 2026
…ON 32, 1). Soweit die StPO nichts anderes bestimmt, gelten gemäß § 82 Abs 1 StPO für Zustellungen die Bestimmungen des Zustellgesetzes , sohin insbesondere auch § 6 ZustG (15 Os 135/95), wonach eine neuerliche Zustellung des gleichen Dokuments keine Rechtswirkungen auslöst, wenn ein Dokument bereits zugestellt ist. Durch die vom…