StPO
Gliederung
1. Teil Allgemeines und Grundsätze des Verfahrens
3. Hauptstück Beschuldigter und Verteidiger
2. Abschnitt Der Beschuldigte
§ 53 Verfahren bei Akteneinsicht
(1) Einsicht in den jeweiligen Akt kann im Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft und bis zur Erstattung des Abschlussberichts (§ 100 Abs. 2 Z 4) auch bei der Kriminalpolizei begehrt werden, im Verfahren zur Ausforschung des Beschuldigten auf Verlangen des Opfers (§ 71 Abs. 1 und 2) und im Hauptverfahren bei Gericht. Solange der Beschuldigte in Untersuchungshaft angehalten wird, hat ihm auf Antrag auch das Gericht Akteneinsicht in die im § 52 Abs. 2 Z 2 angeführten Aktenstücke zu gewähren.
(2) Soweit Akteneinsicht zusteht, ist sie grundsätzlich während der Amtsstunden in den jeweiligen Amtsräumen zu ermöglichen. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten kann sie auch über Bildschirm oder im Wege elektronischer Datenübertragung gewährt werden. Es ist unzulässig, dem Beschuldigten oder seinem Vertreter Akten oder Teile davon zur Herstellung von Kopien außerhalb des Amtsgebäudes mitzugeben.
§ 53 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 53 Verfahren bei Akteneinsicht
…§ 53. (1) Einsicht in den jeweiligen Akt kann im Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft und bis zur Erstattung des Abschlussberichts ( § 100 Abs. 2 Z…
§ 197b Verständigungen
…Personen zu verständigen, die im Fall der Führung eines Ermittlungsverfahrens nach diesem Gesetz von seiner Einstellung zu verständigen wären; die §§ 51 bis 53 und § 68 gelten sinngemäß. (2) In der Verständigung ist anzuführen, aus welchem Grund von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen wurde. § 194…
§ 56 Übersetzungshilfe
…Übersetzung der wesentlichen Aktenstücke ( Abs. 3 ), die innerhalb einer angemessen festzusetzenden Frist vorzunehmen ist. Für das Verfahren zur Geltendmachung dieses Rechts gilt § 53 Abs. 1 erster Satz sinngemäß. (2) Dolmetschleistungen sind mündlich zu erbringen und insbesondere für Beweisaufnahmen, an denen der Beschuldigte teilnimmt, für Verhandlungen und auf…
§ 49 Rechte des Beschuldigten
…zu wählen ( § 58 ) und einen Verfahrenshilfeverteidiger zu erhalten ( §§ 61 und 62 ), 3. Akteneinsicht zu nehmen ( §§ 51 bis 53 ), 4. sich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen sowie nach Maßgabe der §§ 58, 59 und 164 Abs. 1 mit einem…
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