StGB
Gliederung
(1) Unter Angehörigen einer Person sind ihre Verwandten und Verschwägerten in gerader Linie, ihr Ehegatte oder eingetragener Partner und die Geschwister des Ehegatten oder eingetragenen Partners, ihre Geschwister und deren Ehegatten oder eingetragene Partner, Kinder und Enkel, die Geschwister ihrer Eltern und Großeltern, ihre Vettern und Basen, der Vater oder die Mutter ihres Kindes, ihre Wahl- und Pflegeeltern, ihre Wahl- und Pflegekinder, sowie Personen, über die ihnen die Obsorge zusteht oder unter deren Obsorge sie stehen, zu verstehen.
(2) Personen, die miteinander in Lebensgemeinschaft leben, werden wie Angehörige behandelt, Kinder und Enkel einer von ihnen werden wie Angehörige auch der anderen behandelt.
§ 72 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 72 Angehörige
…§ 72. (1) Unter Angehörigen einer Person sind ihre Verwandten und Verschwägerten in gerader Linie, ihr Ehegatte oder eingetragener Partner und die Geschwister des Ehegatten oder eingetragenen…
Art. 5 Artikel V
…Inkrafttreten und Schlußbestimmungen (Anm.: aus BGBl. I Nr. 153/1998, zu den §§ 58, 64, 72, 74, 153b, 165, 167, 206, 207, 261, 304, 305, 306, 306a, 307, 308, 310 und 320 , BGBl. Nr. 60/1974) (1) Dieses Bundesgesetz tritt…
§ 33 Besondere Erschwerungsgründe
…1. als Volljähriger gegen eine minderjährige Person oder für diese wahrnehmbar gegen eine ihr nahestehende Person 2. gegen eine Angehörige oder einen Angehörigen ( § 72 ), einschließlich einer früheren Ehefrau, eingetragenen Partnerin oder Lebensgefährtin oder eines früheren Ehemanns, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten oder als mit dem Opfer zusammenlebende Person; 3. unter…
§ 88 Fahrlässige Körperverletzung
…dem Täter in auf- oder absteigender Linie verwandt oder verschwägert oder sein Ehegatte, sein eingetragener Partner, sein Bruder oder seine Schwester oder nach § 72 Abs. 2 wie ein Angehöriger des Täters zu behandeln, 2. aus der Tat keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit einer anderen Person von mehr als vierzehntägiger…
§ 72 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 72 Verständigungen
…deren Aufenthalt bekannt ist: der Ehegatte des Strafgefangenen, sein ältestes volljähriges Kind, sein Vater, seine Mutter oder der nächste seiner übrigen volljährigen Angehörigen ( § 72 des Strafgesetzbuches ), von gleich nahen aber der älteste. Eine Person, die sich nicht im Inland aufhält, ist nur zu verständigen, wenn sich keine der überhaupt in Betracht…
§ 6 Aufschub des Strafvollzuges aus anderen Gründen
…vollziehenden Freiheitsstrafe drei Jahre nicht übersteigt und der Verurteilte den Aufschub aus wichtigen persönlichen Gründen beantragt, insbesondere um im Inland a) einen Angehörigen ( § 72 des Strafgesetzbuches ) oder einen anderen ihm besonders nahestehenden Menschen, der lebensgefährlich erkrankt oder verletzt ist, aufzusuchen, b) an dem Begräbnis einer dieser Personen teilzunehmen oder c) wichtige…
§ 34 MilStG · MilStG · Militärstrafgesetz
§ 34 Mißbrauch der Dienststellung
…seine Dienststellung zu Befehlen, Forderungen oder Zumutungen, die in keiner Beziehung zum militärischen Dienst stehen,einem Untergebenen, Rangniedereren oder einem Angehörigen von ihnen (§ 72 StGB) gegenüber gröblich mißbraucht, ist, wenn die Tat nicht nach anderen Bestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.…
§ 2 FM-GwG · FM-GwG · Finanzmarkt-Geldwäschegesetz
§ 2 Begriffsbestimmungen
…insbesondere a) den Ehegatten einer politisch exponierten Person, eine dem Ehegatten einer politisch exponierten Person gleichgestellte Person oder den Lebensgefährten im Sinne von § 72 Abs. 2 StGB, b) die Kinder (einschließlich Wahl- und Pflegekinder) einer politisch exponierten Person und deren Ehegatten, den Ehegatten gleichgestellte Personen oder Lebensgefährten im Sinne von § …
§ 47 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 47 Befangenheit von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft
…sich der Ausübung seines Amtes zu enthalten und seine Vertretung zu veranlassen, 1. in Verfahren, in denen es selbst oder einer seiner Angehörigen ( § 72 StGB ) als Beschuldigter, als Privatankläger, als Privatbeteiligter oder als deren Vertreter am Verfahren beteiligt ist oder war oder durch die Straftat geschädigt worden sein könnte, wobei…
§ 156 Aussagebefreiung
…§ 156. (1) Von der Pflicht zur Aussage sind befreit: 1. Personen, die im Verfahren gegen einen Angehörigen ( § 72 StGB ) aussagen sollen; 2. Besonders schutzbedürftige Opfer ( § 66a ), wenn die Parteien Gelegenheit hatten, sich an einer vorausgegangenen kontradiktorischen Vernehmung zu beteiligen ( §§ …
§ 43 Ausgeschlossenheit von Richtern
…§ 43. (1) Ein Richter ist vom gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn 1. er selbst oder einer seiner Angehörigen ( § 72 StGB ) im Verfahren Staatsanwalt, Privatankläger, Privatbeteiligter, Beschuldigter, Verteidiger oder Vertreter ist oder war oder durch die Straftat geschädigt worden sein könnte, wobei die durch Ehe begründete…
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