IO
Gliederung
Zweiter Teil Insolvenzverfahren
Erstes Hauptstück Allgemeine Vorschriften
Siebenter Abschnitt Aufhebung des Insolvenzverfahrens
§ 123b Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit Einverständnis der Gläubiger
(1) Das Insolvenzverfahren ist aufzuheben, wenn nach Ablauf der Anmeldungsfrist alle Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, und alle Massegläubiger der Aufhebung zustimmen.
(2) Der ausdrücklichen Zustimmung eines Gläubigers bedarf es nicht, wenn seine Forderung befriedigt oder beim Insolvenzverwalter sichergestellt worden ist oder wenn bei bestrittenen Forderungen die Klagefrist abgelaufen und die Klage nicht spätestens an dem Tag, an dem die Aufhebung des Insolvenzverfahrens beantragt wird, angebracht worden ist.
§ 123b IO · IO · Insolvenzordnung
§ 123b Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit Einverständnis der Gläubiger
…§ 123b. (1) Das Insolvenzverfahren ist aufzuheben, wenn nach Ablauf der Anmeldungsfrist alle Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, und alle Massegläubiger der Aufhebung zustimmen. (2) Der…
§ 12a Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis
…des folgenden Kalendermonats. (4) Aus- und Absonderungsrechte nach Abs. 1 und 3 leben wieder auf, wenn 1. das Insolvenzverfahren nach §§ 123a, 123b und 139 aufgehoben wird oder 2. die gesicherte Forderung wieder auflebt oder 3. das Abschöpfungsverfahren vorzeitig eingestellt wird oder 4. die Restschuldbefreiung nicht erteilt oder…
§ 256 Insolvenzdatei
…Einsicht in die Insolvenzdatei ist nicht mehr zu gewähren, wenn ein Jahr vergangen ist seit 1. der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach §§ 123a, 123b und 139 , 2. Ablauf der im Sanierungsplan vorgesehenen Zahlungsfrist, wenn dessen Erfüllung nicht überwacht wird, 3. Beendigung oder Einstellung der Überwachung des Sanierungsplans, 4. Ablauf…
§ 110 Bestrittene Forderungen
…hat die Fristen zu bestimmen, innerhalb deren der Anspruch geltend zu machen ist, und die Beteiligten auf die Folgen einer Versäumung dieser Frist ( § 123b Abs. 2, § 131 Abs. 3, § 134 Abs. 2 ) aufmerksam zu machen. Die Frist muß wenigstens einen Monat betragen…
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