§ 1 Sitz und Außenstellen
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
(1) Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Wien.
(2) Das Bundesverwaltungsgericht hat Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz.
Rückverweise
BVwGG · Bundesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 3 Präsident
…1) Der Präsident leitet das Bundesverwaltungsgericht, übt die Dienstaufsicht über das gesamte Personal aus und führt die Justizverwaltungsgeschäfte für das Bundesverwaltungsgericht, soweit diese nicht auf Grund…
§ 5 Leiter der Außenstellen
…1) Der Präsident hat die Leiter der Außenstellen nach Anhörung des Personalsenates aus dem Kreis der in der jeweiligen Außenstelle (§ 1 Abs. 2…