§ 1 Sitz und Außenstellen — BVwGG
(1) Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Wien.
(2) Das Bundesverwaltungsgericht hat Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz.
§ 1 BVwGG · BVwGG · Bundesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 1 Sitz und Außenstellen
…1. Hauptstück Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes 1. Abschnitt Sitz und Zusammensetzung des Bundesverwaltungsgerichtes § 1. (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Wien. (2…
§ 3 Präsident
…2. Abschnitt Organe des Bundesverwaltungsgerichtes § 3. (1) Der Präsident leitet das Bundesverwaltungsgericht, übt die Dienstaufsicht über das gesamte Personal aus und führt die Justizverwaltungsgeschäfte für das Bundesverwaltungsgericht, soweit diese nicht auf Grund…
§ 5 Leiter der Außenstellen
…1) Der Präsident hat die Leiter der Außenstellen nach Anhörung des Personalsenates aus dem Kreis der in der jeweiligen Außenstelle (§ 1 Abs. 2…
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