BFA-VG
Gliederung
(1) Für den Eintritt der Handlungsfähigkeit in Verfahren vor dem Bundesamt, vor den Vertretungsbehörden gemäß dem 11. Hauptstück des FPG und in einem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 bis 6 vor dem Bundesverwaltungsgericht ist ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fremden österreichisches Recht maßgeblich.
(2) In Verfahren vor dem Bundesamt und dem Bundesverwaltungsgericht ist jeder Elternteil für sich zur Vertretung des Kindes befugt. Widerstreiten die Erklärungen beider Elternteile bei ehelichen Kindern, ist die zeitlich frühere Erklärung relevant; ein Beschwerdeverzicht kann nicht gegen den erklärten Willen eines Elternteils abgegeben werden. Die Vertretung für das uneheliche Kind kommt bei widerstreitenden Erklärungen der Elternteile der Mutter zu, soweit nicht der Vater alleine mit der Obsorge betraut ist.
(3) Ein unbegleiteter Minderjähriger ist berechtigt, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen und einzureichen sowie Verfahrenshandlungen gemäß dem 8. Hauptstück des FPG zu seinem Vorteil zu setzen. Solche Fremde sind in die Erstaufnahmestelle zu verbringen (§ 43). Gesetzlicher Vertreter für Verfahren vor dem Bundesamt und dem Bundesverwaltungsgericht ist ab Ankunft in der Erstaufnahmestelle der Verfahrensvertreter (§ 49 Abs. 2) und nach Zuweisung an eine Betreuungsstelle eines Bundeslandes der örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger jenes Bundeslandes, in dem der Minderjährige einer Betreuungsstelle zugewiesen wurde.
(Anm.: Abs. 4 bis 6 aufgehoben durch Art. 4 Z 21, BGBl. I Nr. 39/2026)
§ 10 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 10 Handlungsfähigkeit
…§ 10. (1) Für den Eintritt der Handlungsfähigkeit in Verfahren vor dem Bundesamt, vor den Vertretungsbehörden gemäß dem 11. Hauptstück des FPG und in einem Verfahren…
§ 15
…AVG gelten. Der Antragsteller hat auf Verlangen der Vertretungsbehörde vor dieser persönlich zu erscheinen, erforderlichenfalls in Begleitung eines Dolmetschers ( § 39a AVG ). § 10 Abs. 1 letzter Satz AVG gilt nur für in Österreich zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Personen. (2) Partei in Verfahren vor der Vertretungsbehörde ist ausschließlich…
§ 11 Zustellungen
…die Prüfung der Zulässigkeit des Antrags auf internationalen Schutz abgeschlossen ist, sind Ladungen nur dem Antragsteller persönlich und – soweit eine Vertretung nach § 10 vorliegt oder der Antragsteller an den Verfahrensvertreter ( § 49 ) verwiesen wurde – einem Verfahrensvertreter zuzustellen. Hat der Antragsteller auch einen gewillkürten Vertreter, ist dieser…
§ 17 Bgld. KJHG · Bgld. KJHG · Burgenländisches Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 17 § 17
…und Jugendlichen, für die Rechtsvertretungen im Sinne der §§ 207 bis 209 und § 211 ABGB , § 9 UVG , § 10 BFA-Verfahrensgesetz ( BFA-VG ) und § 12 FPG erfolgt sind; 10. Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. (2) Zahlen gemäß Abs. 1 Z 2…
§ 57 S.KJHG · S.KJHG · Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 57 Statistik
…der Kinder und Jugendlichen, für die Rechtsvertretungen im Sinn der §§ 207 bis 209 ABGB , des § 9 UVG , des § 10 Abs 3 BFA-VG oder des § 12 FPG erfolgt sind; 10. Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Bezüglich der Z 2, 3, 6, 7…
§ 39 Sachliche Zuständigkeit
…Kinder- und Jugendhilfeträgers im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen nach § 49 ; 9. die gesetzliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Fremden gemäß § 10 Abs 3 BFA-VG .…
§ 15 StKJHG · StKJHG · Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 15 § 15
…14. Anzahl der Kinder und Jugendlichen, für die Rechtsvertretungen im Sinne der §§ 207 bis 209 ABGB , § 9 UVG , § 10 BFA-VG und § 12 FPG 2005 erfolgt sind; 15. Ausgaben und Einnahmen des Kinder- und Jugendhilfeträgers. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2018…
Rückverweise