§ 15 DVG · DVG · Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984
§ 15 Zu den §§ 71 und 72 AVG
…Zu den §§ 71 und 72 AVG § 15. Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gilt, sofern das Dienstrechtsverfahren durch Bescheid abgeschlossen ist, § 14 sinngemäß.…
§ 43a AVG · AVG · Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
§ 43a
…1) Über jede mündliche Verhandlung ist eine Verhandlungsschrift nach den §§ 14 und 15 aufzunehmen. (2) Schriftliche Äußerungen und Mitteilungen von Beteiligten, Niederschriften über Beweise, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, aber außerhalb dieser aufgenommen wurden, Berichte und…
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