(1) Arbeitslose, deren Dienstverhältnis in Folge eigenen Verschuldens beendet worden ist oder die ihr Dienstverhältnis freiwillig gelöst haben, erhalten für die Dauer von vier Wochen, gerechnet vom Tage der Beendigung des Dienstverhältnisses an, kein Arbeitslosengeld. Dies gilt auch für gemäß § 3 versicherte Personen, deren Erwerbstätigkeit in Folge eigenen Verschuldens oder freiwillig beendet worden ist.
(2) Der Ausschluss vom Bezug des Arbeitslosengeldes ist in berücksichtigungswürdigen Fällen, wie zB wegen Aufnahme einer anderen Beschäftigung, freiwilliger Beendigung eines Dienstverhältnisses oder einer Erwerbstätigkeit aus zwingenden gesundheitlichen Gründen oder Einstellung der Erwerbstätigkeit wegen drohender Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit oder bei Saisonabhängigkeit wegen Saisonende, nach Anhörung des Regionalbeirates ganz oder teilweise nachzusehen.
Art. 2 § 39b AlVG · AlVG · Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Art. 2 § 39b Abschnitt 3b
…Abs. 4 , § 9, § 10 Abs. 1 Z 1 , Z 3 und Z 4 sowie Abs. 2 , § 11, § 12 Abs. 3 lit. f, § 13, § 14, § 15, § 16 Abs. 1 lit…
Art. 2 § 43a
…Tage gemäß § 122 Abs. 2 Z 2 lit. b ASVG auf der Grundlage der Bescheide nach §§ 10, 11 und 25 Abs. 2 und der Tage gemäß § 40 Abs. 3 , 2. tägliche Beitragsgrundlage gemäß § 44 Abs. 6 lit. c des Allgemeinen…
§ 35 TMSG · TMSG · Mindestsicherungsgesetz, Tiroler
§ 35 § 35
…Arbeitgeber, Verdienst oder berufliche Verwendung, c) Leistungsbezugsdaten, wie Beginn, Einstellungen und Sperren des Leistungsbezuges nach den §§ 10, 11, 49 und 50 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 , Beginn und Ende, Art und Höhe von finanziellen Leistungen, wie insbesondere Tagsätze, Anzahl der Familienzuschläge, Beihilfen zu Kurskosten sowie Informationen über die Teilnahme an Maßnahmen zur Wiedereingliederung, Beginn und…
§ 14 StSUG · StSUG · Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz – StSUG
§ 14 Mitwirkungspflichten von öffentlichen Stellen und Privaten
…der Einstellung des Leistungsbezuges bzw. des Endes der Vormerkung der Arbeitsuche, 6. Art, Beginn und Ende von verhängten Sanktionen gemäß § 10, § 11 und § 49 AlVG, 7. Gutachten und sonstige Angaben zur Arbeitsfähigkeit. (2) Folgende Behörden, Gerichte und Einrichtungen haben auf Ersuchen der Behörde (§ 26) die zur Feststellung der…
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