Wer eine Erbschaft erwerben will, muss dem Gericht den Rechtstitel (Erbvertrag, letztwillige Verfügung oder Gesetz) nachweisen und ausdrücklich erklären, die Erbschaft anzutreten.
Rückverweise
…muß den Rechtstitel, ob sie ihm aus einer letzten Anordnung zufalle, dem Gerichte ausweisen, und sich ausdrücklich erklären, daß er die Erbschaft annehme (§ 799 ABGB). Gemäß § 122 zweiter Satz AußStrG ist jede in der vorgeschriebenen Form ausgestellte Erbserklärung vom Gericht anzunehmen und bei den Abhandlungsakten aufzubewahren, und zwar…
…Erbschaftskauf, obwohl er nur im Verlassenschaftsverfahren möglich ist, vom Grundverkehrsrecht auszunehmen. Der Erwerbsgrund für den Erbschaftskäufer ist ja nicht ein Berufungsgrund im Sinne des §799 ABGB - letzte Anordnung, Erbvertrag oder Gesetz, sondern der schuldrechtliche Vertrag zwischen dem Erben und dem Käufer zu deren Lebzeiten. Ähnlich verhält es sich auch mit der…
…aus der Systematik des Gesetzes klar ergibt, dass diese Angelegenheiten in den Wirkungsbereich des Abhandlungsgerichts (als Außerstreitgericht) fallen. Erklärt das Verlassenschaftsgericht, den Erbrechtsausweis (§ 799 ABGB) als erbracht anzusehen, trifft es damit regelmäßig eine Entscheidung, die im Streitfall keine über das Verlassenschaftsverfahren hinausreichenden Wirkungen hat und insbesondere eine Entscheidung in einem…
…sein Vater gewesen sei und die Vaterschaft zu ihm anerkannt habe. Demnach sei dem Karl Franz R*** der Nachweis eines Erbrechtstitels im Sinne des § 799 ABGB nicht gelungen. Eidesstättige Erklärungen, Einvernahmen von Zeugen und diverse Schreiben würden als Nachweis nicht ausreichen. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Karl Franz R*** Folge…
…mit der wesentlichen Begründung zurück, daß sich aus der Annahme der Erbserklärung durch das Verlassenschaftsgericht für den vom Erbansprecher zu erbringenden Nachweis des Erbrechtstitels (§ 799 ABGB) noch nichts ergebe. Erbserklärungen seien nur dann zurückzuweisen, wenn der Mangel des Erbrechts von vorneherein zweifelsfrei feststehe. Im Zweifel seien Erbserklärungen anzunehmen. Damit werde über…
…abzugeben ist, kann Anna K auch nicht auf den Rechtsweg verwiesen werden, um ihr Erbrecht nachzuweisen. Das hat das Erstgericht auch nicht getan. Gemäß § 799 ABGB muß derjenige, der eine Erbschaft in Besitz nehmen will, den Rechtstitel dem Gericht ausweisen. Für die Annahme der Erbserklärung genügt zwar ganz allgemein die Berufung…
…Entgegen der Auffassung des Revisionsrekurswerbers ergibt sich aus der Annahme der Erbserklärung durch das Verlassenschaftsgericht für den vom Erbansprecher zu erbringenden Nachweis des Erbrechtstitels (§ 799 ABGB) noch gar nichts. Erbserklärungen sind nur dann zurückzuweisen, wenn der Mangel des Erbrechts von vorneherein zweifelsfrei feststeht (SZ 60/7 mwN). Im Zweifel sind Erbserklärungen…
…Erbrechtsprozess geschlossenen Vergleich ausgewiesen sei; eine weitere Überprüfung des Erbrechtsausweises durch das Verlassenschaftsgericht und die Bestellung eines Verlassenschaftskurators seien unzulässig. a) Gemäß § 799 ABGB muss derjenige, der eine Erbschaft in Besitz nehmen will, den Rechtstitel - in casu : letzte Anordnung - dem Gerichte ausweisen, und sich ausdrücklich erklären, dass er die…
…Gericht zweiter Instanz wies den Rekurs der unehelichen Tochter des Erblassers mit der Begründung zurück, der Rechtsmittelwerberin fehle es mangels einer den Erfordernissen des § 799 ABGB entsprechenden Erbserklärung an der Rechtsmittelbefugnis. Die uneheliche Tochter ficht den rekursgerichtlichen Zurückweisungsgebschluß mit dem Antrag auf dessen Aufhebung an. Dieser Rekurs ist berechtigt. Die Rechtsmittelwerberin…
…6 [Stand 1. 7. 2013, rdb.at]). Grundlage der Erbantrittserklärung ist ein gültiger Erbvertrag, eine gültige letztwillige Anordnung oder die gesetzliche Erbfolge (§ 799 ABGB aF; Spruzina aaO § 799 ABGB Rz 2). Die Erbantrittserklärung hat unter anderem die Berufung auf einen Erbrechtstitel und die ausdrückliche Erklärung…
…1997, 61; RIS-Justiz RS0007971; Welser in Rummel 2 , §§ 799 f ABGB Rz 24; Eccher in Schwimann 2 , § 799 ABGB RZ 54; Kralik in Ehrenzweig , Erbrecht 3 331; Koziol/Welser , Grundriß 10 II 398; Fasching III 31). Dem Erbrechtskläger mag bei Hinfälligkeit…
…Haunschmidt, Erbschaft und Testament, Rz 103). Andere Lehrmeinungen (Stubenrauch I, 976; Krasnopolski, Österreichisches Erbrecht, 265 bei FN 7; Eccher in Schwimann, Rz 27 zu § 799 ABGB) und die Praxis (NZ 1927, 35; LGZ Wien in NZ 1953, 110) halten die Angaben der Erbquote für entbehrlich, weil das Gesetz (§ 121 AußStrG…
…aber auch keine offenbare Gesetzwidrigkeit zur Darstellung. Nach der ausdrücklichen Regelung des § 122 AußStrG ist jede formgerechte und den Inhaltserfordernissen des § 799 ABGB entsprechende Erbserklärung vom Gericht anzunehmen. Die in ständiger Rechtsprechung geübte Einschränkung des § 122 AußStrG bezieht sich nur auf Fälle, in denen von vornherein…
…des Abhandlungsgerichtes selbst herbeigeführt werden soll. Hiezu ist zu erwägen: Das Abhandlungsgericht hat gemäß § 122 AußStrG grundsätzlich jede formgerechte und den Inhaltserfordernissen des § 799 ABGB genügende Erbserklärung anzunehmen, wenn nicht von vornherein feststeht, daß sie keinesfalls zu der mit der Erbserklärung beantragten Einantwortung führen könnte. Eine Entscheidung über konkurrierende Teilnahmeansprüche…
…Erbserklärung des mj. Enkels des Erblassers gegeben waren oder, ob mangels dieser Voraussetzungen die Erbserklärung zurückgewiesen war. Für die Annahme einer Erbserklärung ist nach § 799 ABGB. der Ausweis des Erbrechtstitels erforderlich. Hiezu genügt jedoch nach § 123 AußStrG. schon die Berufung auf einen dem Inhalt und der äußeren Form nach vorschriftsmäßig…
…Beschlusses den Rekurs an den Obersten Gerichtshof für zulässig. Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu den §§ 125 ff AußStrG und § 799 ABGB sei im Erbrechtsstreit, mit Wirkung nur zwischen den Streitteilen, festzustellen, ob der Erbrechtstitel, auf den die Beklagte ihre Erbserklärung gestützt hat, schwächer sei als der…
…zur Einantwortung zulässig (3 Ob 227/04k; Sailer in KBB 3 § 806 Rz 3; Eccher in Schwimann 3 § 799 ABGB Rz 5 je mwN). 5. Während die erste Erbantrittserklärung des Sohnes in der vorgesehenen Form erfolgte, wurde die Änderung der Erbantrittserklärung bloß per…
…bleibt, daß nach herrschender Auffassung (SZ 26/161; 3 Ob 127/74 ua, zuletzt 4 Ob 502/76; RIS-Justiz RS0007988; Eccher in Schwimann2, § 799 ABGB Rz 37; Feil, Verfahren außer Streitsachen 375 mwN) die in § 125 AußStrG vorgesehene Vernehmung der Parteien auch in der Form stattfinden kann, daß die…
…1970/184 = NZ 1970, 182 = SZ 43/1). Bis zur Rechtskraft der Einantwortung seien nämlich Erbserklärungen vom Gericht anzunehmen (Entscheidungen unter Nr.3 zu § 799 ABGB in MGA32), selbst wenn zunächst die Erbschaft ausgeschlagen worden sei (SZ 44/72). Zugleich könne bis zur Rechtskraft der Einantwortung die erfolgte Einantwortung noch mit…
…ziehen sollen (Zemen JBl 1983, 621; Hofmann-Wellendorf NZ 1984, 20 f; Eccher NZ 1982, 20 ff; Welser in Rummel Rz 4, 30 zu § 799 ABGB; SZ 55/165), doch übersehen sie hiebei, daß sämtliche dieser Belegstellen nicht den Fall des Erbsverzichtes nach § 551 ABGB, sondern den in § 805…
…zurückgewiesen. Begründung: Die Erblasserin starb am 12. Jänner 2009. Deren früherer Sachwalter sowie (nach seinen Behauptungen) Sohn und - bislang aktenmäßig nicht im Sinn des § 799 ABGB ausgewiesener - einziger Erbe beantragte beim Verlassenschaftsgericht, 1. von der Bestellung eines Gerichtskommissärs abzusehen, 2. hilfsweise einen namentlich genannten öffentlichen Notar, 3. wiederum in eventu den…
…werden, kann doch jedenfalls Umlaufts Ansicht zum Zeitpunkt des Verjährungsbeginns nicht gefolgt werden (nach der nun geltenden Rechtslage, die eine Annahme der Erbantrittserklärung [§ 799 ABGB] nicht mehr vorsieht [§ 159 AußStrG, 1 Ob 117/07y] wäre nach dieser Ansicht wohl auf den Zeitpunkt der Erbantrittserklärungen abzustellen [ Eccher…
…eine Erbschaft eigenmächtig in Besitz nehmen. Das Erbrecht muß vor Gericht verhandelt werden. Wer eine Erbschaft in Besitz nehmen will, muß dem Gericht gemäß § 799 ABGB den Rechtstitel(Erbvertrag, Testament, Gesetz) ausweisen und sich ausdrücklich erklären, daß er die Erbschaft annehme. Gemäß § 800 ABGB muß die Erbserklärung enthalten, ob sie…
…bis zur Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses möglich (Nachweise bei Welser in Rummel3 §§ 799, 800 ABGB Rz 3; Eccher in Schwimann2, § 799 ABGB Rz 5). Dass die vorgelegte Erbserklärung sowohl der Schriftform des Außerstreitgesetzes entspricht als auch in den §§ 799, 800 ABGB verlangten Inhalte…
…559/88; Welser aaO Rz 10 zu §§ 799, 800 ABGB; Eccher aaO Rz 26, 57 zu § 799 ABGB). Solche Prozeßerklärungen hat indes der Kläger hier nicht abgegeben, sodaß seine Aktivlegitimation und sein Feststellungsinteresse (§ 228 ZPO) beim derzeitigen Verfahrensstand nicht unabhängig…
…werde (ähnlich bereits SZ 26/161). In der Entscheidung NZ 1968, 109 verwies der Oberste Gerichtshof darauf, für die Annahme einer Erbserklärung sei nach § 799 ABGB der Ausweis des Erbrechtstitels erforderlich; hiezu genüge die Berufung auf einen dem Inhalt und der äußeren Form nach vorschriftsmäßigen letzten Willen. Der äußeren Form sei…
…Verlassenschaftsgericht - etwa gemäß den §§ 125 ff AußStrG - beschlußmäßig auf den Rechtsweg verwiesen werden (SZ 44/82 = RZ 1971, 195; Eccher in Schwimann2 § 799 ABGB Rz 30). Auch ein erbserklärter Erbe kann daher nicht willkürlich von sich aus einen Erbrechtsstreit einleiten. Tut er dies dennoch, liegt das amtswegig wahrzunehmende Prozeßhindernis…
…Verlassenschaftskurator. [4] Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs der Tochter mangels Rechtsmittellegitimation zurück. Die Erbantrittserklärung der Tochter entspreche nicht den Anforderungen der § 799 ABGB und § 159 AußStrG. Insbesondere fehle die Angabe des Rechtstitels. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 30.000 EUR übersteigt und ließ…
…V***** J***** vor Einbringung seines Rekurses ausreichend Gelegenheit gehabt, eine Erbserklärung abzugeben, wie er es nach der Entscheidung des Rekursgerichts, wenn auch entgegen § 799 ABGB ohne Angabe des Titels, durch den Kollisionskurator getan hat. Seine Säumnis nur seine Erbserklärung schließt aber seine Rechtsmittellegitimation nur soweit aus, als der Beschluss des…
…einem Fehler im Verfahren beruht ( 2 Ob 53/18k mwN; RS0006544 [T13]). Auch die Abgabe einer Erbantrittserklärung ohne die erforderliche (vgl § 799 ABGB, § 159 Abs 1 Z 2 AußStrG) Berufung auf einen bestimmten Erbrechtstitel vermittelt jedenfalls dann Parteistellung, wenn – wie im vorliegenden Fall…