JudikaturJustizRS0125144

RS0125144 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. März 2009

Die Abgabe einer - wenn auch „bloß" bedingten - einer anderen Erbantrittserklärung widerstreitenden Erbantrittserklärung eines Minderjährigen bedarf im Hinblick auf das Risiko des „Prozessverlusts" im Verfahren über das Erbrecht und einer daraus resultierenden Kostenersatzpflicht der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung gem § 154 Abs 3 ABGB.