JudikaturJustizRS0116137

RS0116137 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2008

Eine auf ein Testament gestützte Erbserklärung ist vom Gericht nicht schon deshalb zurückzuweisen, weil der Erbansprecher die Gültigkeit des Testaments bestritten, eine Erbserklärung aufgrund des Gesetzes abgegeben hat nd im anhängigen Erbrechtsstreit den Prozessstandpunkt vertritt, dass das Testament ungültig sei. Die zweite Erbserklärung kann, soweit sie mit einer früheren unvereinbar ist, aber nur angenommen werden, wenn und soweit darin eine zulässige Änderung der früheren liegt.

Entscheidungen
5