4Ob58/99d—OGH Entscheidung
13. April 1999
…Gründen zulässig, und soweit er sich gegen Punkt I. des angefochtenen Beschlusses richtet, auch berechtigt, im übrigen jedoch nicht berechtigt. Die einem Erben nach § 805 ABGB freistehende Erklärung, die Erbschaft auszuschlagen, wird rechtswirksam, sobald sie dem Abhandlungsgericht oder dem Gerichtskommissär zur Kenntnis gelangt und dem Verfahren zugrundegelegt wird, ohne daß es…