Art. 1 — Inbetriebnahme der Tierkörperverwertungsanstalt in Unterfrauenhaid
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Gemäß § 11 Abs. 2 der Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 30. Dezember 1975, LGBl. Nr. 3/1976, wird kundgemacht, daß die Tierkörperverwertungsanstalt in Unterfrauenhaid am 5. 4. 1976 den Betrieb aufgenommen hat.
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