Ro 2015/15/0001 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Wenn das Finanzamt den Widerspruch zwischen Vorlagebericht und den vorgelegten Bescheiden und Bescheidbeschwerden in der Weise aufklärt, dass im Vorlagebericht irrtümlicherweise weitere Rechtsmittel genannt wurden (Beschwerde auch gegen die Wiederaufnahmebescheide), so hat das Bundesfinanzgericht ohne Weiteres - also ohne Entscheidung über den Vorlagebericht - über die vorgelegte Bescheidbeschwerde zu entscheiden.