Übersicht der Entscheidungen zu § 354 EO
I) Allgemeines
A) Anwendungsbereich und Abgrenzungsfragen, Einzelfälle
B) Spezielle Einzelfälle:
1) Rechnungslegung
2) Bucheinsicht
3) Familienrecht
4) Einstweilige Verfügung
5) Besitzstörung
II) Exekutionstitel
A) Anspruch, Umfang, Bestimmtheit, Leistungspflicht und Leistungsfrist
B) Unvertretbarkeit, Abhängigkeit allein vom Willen
des Verpflichteten, Handlungsunfähigkeit des Verpflichteten
C) Unmöglichkeit der Leistung, Eingriff in Rechtssphäre eines Dritten
III) Exekutionsantrag, seine Verbesserung
IV) Exekutionsbewilligung
A) Zuständigkeit, amtswegiges Verfahren, Bewertung
B) Frist nach § 354 Abs 2 EO
V) Vollzug der Exekution
A) Allgemeines
B) Geld- oder Haftstrafe
C) Aufschiebung und Einstellung der Exekution
VI) Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
§ 354 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 354 Erwirkung unvertretbarer Handlungen
…Erwirkung unvertretbarer Handlungen § 354. (1) Der Anspruch auf eine Handlung, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann und deren Vornahme zugleich ausschließlich vom Willen des Verpflichteten abhängt, wird…
§ 337 Schrankfach
…Rechte gepfändet worden sind, mitzuwirken. Die Mitwirkung des Verpflichteten an der Öffnung des Schrankfaches kann auch auf Antrag des Verwalters vom Gericht nach § 354 durchgesetzt werden. (2) Der Verwalter hat die Rechte, die der Verpflichtete hätte, wenn der Schlüssel oder Urkunden verloren worden wären oder das Losungswort vergessen worden…
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