RS0001324 – OGH Rechtssatz
Ob die Exekution nach § 354 EO zulässig ist, muss vom Gericht von Amts wegen geprüft werden. Stellt sich die Unzulässigkeit der Exekution mangels dieser Voraussetzungen heraus, ist sie einzustellen. Eine Verweisung auf den Rechtsweg iS des § 40 Abs 2 EO ist nur unter den Voraussetzungen des § 40 Abs 1 EO möglich.