JudikaturOGH

RS0004385 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 1981

Kann eine zwangsweise Räumung nicht nach § 349 EO vollzogen werden, weil sich ein Dritter in der Wohnung befindet, so sind die Grundsätze des § 347 EO anzuwenden. Eine Exekutionsführung nach § 354 EO kommt nicht in Betracht.

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