Übersicht der Entscheidungen zu § 55 StPO
A § 55 StPO 1975 alt (vor 2008)
B § 55 StPO idF Strafprozessreformgesetz (ab 2008)
§ 55 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 55 Sicherheitsüberprüfung
…§ 55. (1) Sicherheitsüberprüfung ist die Abklärung der Vertrauenswürdigkeit eines Menschen anhand personenbezogener Daten, die Aufschluß darüber geben, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, daß er gefährliche Angriffe begehen…
§ 55a Fälle der Sicherheitsüberprüfung
…§ 55a. (1) Eine Sicherheitsüberprüfung darf erfolgen: 1. zur Sicherung gesetzmäßiger Amtsausübung oder der Geheimhaltung vertraulicher Information; 2. für Zwecke des vorbeugenden Schutzes von Organwaltern verfassungsmäßiger Einrichtungen…
§ 55 ARHG · ARHG · Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz
§ 55 Zuständigkeit zur Erledigung eines Rechtshilfeersuchens
…ZWEITER ABSCHNITT Zuständigkeit und Verfahren § 55. (1) Zur Erledigung eines Rechtshilfeersuchens ist unbeschadet der Abs. 2 und 3 die Staatsanwaltschaft zuständig, in deren Sprengel die Rechtshilfehandlung vorzunehmen ist. Wird um…
§ 56a WaffG · WaffG · Waffengesetz 1996
§ 56a Übermittlung personenbezogener Daten
…an zuständige Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Erfüllung unionsrechtlicher Verpflichtungen zu übermitteln. (2) Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind ermächtigt, den Waffenbehörden nach der StPO , insbesondere auch durch Ermittlungsmaßnahmen nach dem 4. bis 6. Abschnitt des 8. Hauptstücks, ermittelte personenbezogene Daten zu übermitteln, soweit eine Weiterverarbeitung dieser Daten…
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