Übersicht der Entscheidungen zu § 8 AngG
I Allgemeines
II § 8 Abs 1 AngG
A) Höhe des Fortzahlungsanspruches (Bemessung)
B) Entfall des Fortzahlungsanspruches (Verschulden)
III § 8 Abs 2 AngG: wiederholte Dienstverhinderung
IV § 8 Abs 3 AngG: Dienstverhinderung aus sonstigen wichtigen Gründen
V § 8 Abs 8 AngG
A) Anzeige der Dienstverhinderung
B) Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit
Art. 1 § 8 AngG · AngG · Angestelltengesetz
Art. 1 § 8 Anspruch bei Dienstverhinderung
…§ 8. (1) Ist ein Angestellter nach Antritt des Dienstverhältnisses durch Krankheit oder Unglücksfall an der Leistung seiner Dienste verhindert, ohne dass er die Verhinderung vorsätzlich oder…
Art. 1 § 9a Ablaufhemmung von Verjährungs- und Verfallsfristen bei Dienstverhinderung
…Ablauf von laufenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen und vertraglichen Verjährungs- und Verfallsfristen betreffend Ansprüche aus dem Dienstverhältnis, die der Angestellte zu Beginn einer Dienstverhinderung nach § 8 Abs. 3 wegen Krankheit oder Unfall eines nahen Angehörigen bereits erworben hat, bleibt bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Ende dieser Dienstverhinderung gehemmt…
Art. 1 § 9
…1) Wird der Angestellte während einer Dienstverhinderung gemäß § 8 Abs. 1 bis 2a gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Dienstgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Angestellten, so…
Art. 1 § 23a
…sechs Monate andauernden Berufsunfähigkeit oder Invalidität durch den Versicherungsträger gemäß § 367 Abs. 4 ASVG 4. im Fall der Arbeitsverhinderung gemäß § 8 Abs. 1, 2 und 2a oder § 2 EFZG nach Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung und nach Beendigung des Krankengeldanspruches gemäß § …
§ 14e AVRAG · AVRAG · Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
§ 14e Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt
…betragen. Die Freistellung kann zwischen den Betreuungspersonen geteilt werden, wobei ein Teil mindestens eine Woche zu betragen hat. Die Inanspruchnahme einer Freistellung nach § 8 Abs. 3 AngG , § 1154b Abs. 5 ABGB und § 16 UrlG im Zusammenhang mit einer Freistellung nach Abs. 1 ist für diesen Anlassfall…
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