Übersicht der Entscheidungen zu § 8 AngG
I Allgemeines
II § 8 Abs 1 AngG
A) Höhe des Fortzahlungsanspruches (Bemessung)
B) Entfall des Fortzahlungsanspruches (Verschulden)
III § 8 Abs 2 AngG: wiederholte Dienstverhinderung
IV § 8 Abs 3 AngG: Dienstverhinderung aus sonstigen wichtigen Gründen
V § 8 Abs 8 AngG
A) Anzeige der Dienstverhinderung
B) Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit
Art. 1 § 8 AngG · AngG · Angestelltengesetz
Art. 1 § 8 Anspruch bei Dienstverhinderung
…täglich. (7) Beträge, die der Angestellte für die Zeit der Verhinderung auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Versicherung bezieht, dürfen auf die Geldbezüge nicht angerechnet werden. (8) Der Angestellte ist verpflichtet, ohne Verzug die Dienstverhinderung dem Dienstgeber anzuzeigen und auf Verlangen des Dienstgebers, das nach angemessener Zeit wiederholt werden kann, eine Bestätigung…
Art. 1 § 9a Ablaufhemmung von Verjährungs- und Verfallsfristen bei Dienstverhinderung
…Ablauf von laufenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen und vertraglichen Verjährungs- und Verfallsfristen betreffend Ansprüche aus dem Dienstverhältnis, die der Angestellte zu Beginn einer Dienstverhinderung nach § 8 Abs. 3 wegen Krankheit oder Unfall eines nahen Angehörigen bereits erworben hat, bleibt bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Ende dieser Dienstverhinderung gehemmt…
Art. 1 § 9
…1) Wird der Angestellte während einer Dienstverhinderung gemäß § 8 Abs. 1 bis 2a gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Dienstgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Angestellten, so…
Art. 1 § 23a
…sechs Monate andauernden Berufsunfähigkeit oder Invalidität durch den Versicherungsträger gemäß § 367 Abs. 4 ASVG 4. im Fall der Arbeitsverhinderung gemäß § 8 Abs. 1, 2 und 2a oder § 2 EFZG nach Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung und nach Beendigung des Krankengeldanspruches gemäß § …
§ 14e AVRAG · AVRAG · Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
§ 14e Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt
…betragen. Die Freistellung kann zwischen den Betreuungspersonen geteilt werden, wobei ein Teil mindestens eine Woche zu betragen hat. Die Inanspruchnahme einer Freistellung nach § 8 Abs. 3 AngG, § 1154b Abs. 5 ABGB und § 16 UrlG im Zusammenhang mit einer Freistellung nach Abs. 1 ist für diesen Anlassfall…
§ 18b Bestimmungen in Zusammenhang mit COVID-19
…im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2023 und 7. Juli 2023 begrenzt. Ansprüche nach § 16 UrlG oder nach § 8 Abs. 3 AngG, § 1154b Abs. 5 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS 1811/946, oder § 8 Abs. 4 GAngG bleiben unberührt. (1a) Arbeitgeber haben…
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