Übersicht der Entscheidungen zu § 560 ZPO
A Allgemeines (siehe Informationen - Verweisungen 1))
B Kündigungsfrist (Termin ( siehe Informationen - Verweisungen 1))
C Unternehmungspacht
D Scheinkündigung
Informationen zu § 560 ZPO
Verweisungen:
§ 560 ZPO · ZPO · Zivilprozessordnung
§ 560 Zivilprozessordnung
…Dritter Abschnitt. Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Bestandvertrage. Aufkündigung. § 560. (1) Insofern die Aufkündigung eines Bestandvertrages über Grundstücke, Gebäude und andere unbewegliche oder gesetzlich für unbeweglich erklärte Sachen, über Schiffmühlen und auf Schiffen errichtete andere…
§ 49 JN · JN · Jurisdiktionsnorm
§ 49 §. 49.
…das Klagebegehren nur auf den Schutz und die Wiederherstellung des letzten thatsächlichen Besitzstandes gerichtet ist; 5. alle Streitigkeiten aus Bestandverträgen über die im § 560 ZPO bezeichneten Sachen und mit ihnen in Bestand genommene bewegliche Sachen sowie aus genossenschaftlichen Nutzungsverträgen (§ 1 Abs. 1 Mietrechtsgesetz) und aus dem im…
§ 91 Gerichtsstand der gelegenen Sache
…Grundstückes bei dem Gerichte erhoben werden, in dessen Sprengel das belastete Grundstück gelegen ist. (3) Klagen über Verträge über die Übergabe der im § 560 ZPO angeführten Sachen können – auch wenn sie nicht unter den § 83 fallen – bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Sprengel die unbewegliche…
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