JudikaturOGH

RS0020608 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 1974

Bei Nutzungsverträgen, die nicht dem MG unterliegen, sind die §§ 560 ff ZPO heranziehbar, wenn bei derartigen Verträgen eigener Art oder gemischter Verträgen die Elemente des Bestandvertrages gegenüber jenen anderen Verträgen deutlich überwogen.

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