JudikaturOGH

RS0020731 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2014

Die Rechtsfolgen eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandvertrags werden unter anderem durch einen vor Ablauf der Bestanddauer zu beantragender Übergabsauftrag im Sinne des § 567 ZPO, der prozessual der Kündigung nach §§ 560 ff ZPO gleicht, durchgesetzt.

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