RS0020731 – OGH Rechtssatz
Die Rechtsfolgen eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandvertrags werden unter anderem durch einen vor Ablauf der Bestanddauer zu beantragender Übergabsauftrag im Sinne des § 567 ZPO, der prozessual der Kündigung nach §§ 560 ff ZPO gleicht, durchgesetzt.