Übersicht der Entscheidungen zu § 81 StGB
A Besonders gefährliche Verhältnisse (Z 1)
1 Allgemeines
2 Einzelfälle (siehe Informationen - Verweisungen 1))
a) Straßenverkehr
b) sonstige Lebensbereiche
3 Schuld
4 Abgrenzung (insbesondere zu § 177 StGB)
5 Sonstiges
B Rauschzustand (Z 2)
1 Allgemeines
a) Vorliegen eines Rauschzustandes
b) Feststellung des Rauschzustandes
2 Schuld
3 Vorhersehbarkeit der gefährlichen Tätigkeit
4 Sonstiges
C Abgrenzung, Konkurrenz etc
Informationen zu § 81 StGB
Verweisungen:
Zum Grundtatbestand siehe bei § 80 StGB.
§ 81 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 81 Grob fahrlässige Tötung
…Grob fahrlässige Tötung § 81. (1) Wer grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (2…
§ 89 Gefährdung der körperlichen Sicherheit
…Gefährdung der körperlichen Sicherheit § 89. Wer vorsätzlich, grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) oder fahrlässig unter den in § 81 Abs. 2 umschriebenen Umständen, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei…
§ 88 Fahrlässige Körperverletzung
…der Täter nach Abs. 1 nicht zu bestrafen. (3) Wer grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) oder in dem in § 81 Abs. 2 bezeichneten Fall einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe…
§ 81 Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 81 Vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses
…Ist ein strafgerichtliches Urteil gegen eine Vertragsbedienstete oder einen Vertragsbediensteten ergangen, das bei einer Beamtin oder einem Beamten 1. den Amtsverlust gemäß § 27 StGB zur Folge hätte oder 2. gemäß § 21 Abs. 1 Z 3a LBDG 1997 zur Auflösung des Beamtendienstverhältnisses führen würde, so…
§ 86 LMSVG · LMSVG · Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
§ 86 Haftung des Unternehmers
…1) Der Unternehmer haftet für Geldstrafen, Kosten der Urteilsveröffentlichung und für gemäß § 20 Abs. 3 StGB für verfallen erklärte Geldbeträge, zu deren Zahlung ein Arbeitnehmer oder Beauftragter seines Betriebes wegen einer nach den §§ 81 und 82 mit Strafe…
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