JudikaturOGH

RS0092348 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 1983

Nach § 81 StGB ist im Verhältnis zu § 80 StGB eine Eventualfrage zu stellen, weil es sich dabei nicht um eine Qualifikation, sondern um einen eigenen (kumulativen Mischtatbestand) Tatbestand handelt.

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