Art. 2 Begriffsbestimmungen — Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1. „Beihilfe“: Maßnahme, die alle Voraussetzungen des Artikels 107 Absatz 1 AEUV erfüllt;
2. „KMU“ oder „Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen“: Unternehmen, die die Kriterien in Anhang I erfüllen;
3. „Agrarsektor“: alle Unternehmen, die in der Primärproduktion, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind;
4. „landwirtschaftliche Erzeugnisse“: die in Anhang I AEUV aufgeführten Erzeugnisse, ausgenommen die Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates;
5. „landwirtschaftliche Primärproduktion“: Erzeugung von in Anhang I AEUV aufgeführten Erzeugnissen des Bodens und der Viehzucht, ohne weitere Vorgänge, die die Beschaffenheit solcher Erzeugnisse verändern;
6. „Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ jede Einwirkung auf ein landwirtschaftliches Erzeugnis, bei der das daraus entstehende Erzeugnis ebenfalls ein landwirtschaftliches Erzeugnis ist, ausgenommen im landwirtschaftlichen Betrieb erfolgende Tätigkeiten zur Vorbereitung eines tierischen oder pflanzlichen Erzeugnisses für den Erstverkauf;
7. „Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ das Lagern, Feilhalten oder Anbieten zum Verkauf, die Abgabe oder jede andere Form des Inverkehrbringens, ausgenommen der Erstverkauf durch den Primärerzeuger an Wiederverkäufer oder Verarbeiter und jede Tätigkeit, die ein Erzeugnis für diesen Erstverkauf vorbereitet; der Verkauf durch einen Primärerzeuger an Endverbraucher gilt als Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wenn er in gesonderten, für diesen Zweck vorgesehenen Räumen erfolgt;
8. „landwirtschaftlicher Betrieb“ Einheit bestehend aus Grundstücken, Räumlichkeiten und Anlagen, die für die landwirtschaftliche Primärproduktion genutzt werden;
9. „Naturkatastrophen“ Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Wirbelstürme, Orkane, Vulkanausbrüche und Flächenbrände natürlichen Ursprungs;
10. „Beihilferegelung“ Regelung, nach der Unternehmen, die in der Regelung in einer allgemeinen und abstrakten Weise definiert sind, ohne nähere Durchführungsmaßnahmen Einzelbeihilfen gewährt werden können, bzw. Regelung, nach der einem oder mehreren Unternehmen für unbestimmte Zeit und in unbestimmter Höhe Beihilfen gewährt werden können, die nicht an ein bestimmtes Vorhaben gebunden sind;
11. „Evaluierungsplan“ Dokument mit den folgenden Mindestangaben: Ziele der zu evaluierenden Beihilferegelung, Evaluierungsfragen, Ergebnisindikatoren, vorgesehene Evaluierungsmethode, Datenerfassungskriterien, vorgesehener Zeitplan für die Evaluierung einschließlich des Termins für die Vorlage des abschließenden Berichts, Beschreibung des unabhängigen Gremiums, das die Evaluierung vornimmt, oder der für seine Auswahl herangezogenen Kriterien sowie die Modalitäten für die Bekanntmachung der Evaluierung;
12. „Einzelbeihilfe“
13. „Ad-hoc-Beihilfe“ Beihilfe, die nicht auf der Grundlage einer Beihilferegelung gewährt wird;
14. „Unternehmen in Schwierigkeiten“ Unternehmen, auf das mindestens einer der folgenden Umstände zutrifft:
15. „Falltiere“ Tiere, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb, auf einem Betriebsgelände oder während des Transports durch Euthanasie mit oder ohne endgültige Diagnose getötet wurden oder verendet sind (einschließlich Totgeburten und ungeborene Tiere), nicht jedoch Tiere, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet wurden;
16. „Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse“ ungünstige Witterungsbedingungen wie Frost, Stürme und Hagel, Eis, starke oder anhaltende Regenfälle oder Dürre, infolge deren mehr als 30 % der durchschnittlichen Erzeugung zerstört wurden, und zwar berechnet auf der Grundlage
17. „sonstige widrige Witterungsverhältnisse“ ungünstige Witterungsbedingungen, die nicht den Kriterien von Artikel 2 Nummer 16 dieser Verordnung entsprechen;
18. „Pflanzenschädlinge“ Schadorganismen gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie 2000/29/EG des Rates
19. „Katastrophenereignis“ ein durch menschliches Handeln hervorgerufenes unvorhergesehenes Ereignis biotischer oder abiotischer Art, das erhebliche Störungen der Forststrukturen zur Folge hat und letztendlich schwere wirtschaftliche Schäden im Forstsektor hervorruft;
20. „Bruttosubventionsäquivalent“ Höhe der Beihilfe, wenn diese als Zuschuss für den Empfänger gewährt worden wäre, vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben;
21. „materielle Vermögenswerte“ Vermögenswerte wie Grundstücke, Gebäude und Anlagen, Maschinen und Ausrüstung;
22. „immaterielle Vermögenswerte“ Vermögenswerte ohne physische oder finanzielle Verkörperung wie Patentrechte, Lizenzen, Know-how oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums;
23. „Agrarforstsysteme“ Landnutzungssysteme, bei denen eine Fläche von Bäumen bewachsen ist und gleichzeitig landwirtschaftlich genutzt wird;
24. „rückzahlbarer Vorschuss“ für ein Vorhaben gewährter Kredit, der in einer oder mehreren Tranchen ausgezahlt wird und dessen Rückzahlungsbedingungen vom Ergebnis des Vorhabens abhängen;
25. „Beginn der Arbeiten am Projekt oder der Tätigkeit“ entweder der Beginn der Tätigkeiten bzw. der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung bzw. Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder eine andere Verpflichtung, die das Projekt oder die Tätigkeit unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist; der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten oder der Tätigkeit;
26. „große Unternehmen“ Unternehmen, die die Voraussetzungen des Anhangs I nicht erfüllen;
27. „steuerliche Folgeregelung“ Regelung in Form von Steuervergünstigungen, die eine geänderte Fassung einer früher bestehenden Regelung in Form von Steuervergünstigungen darstellt und diese ersetzt;
28. „Beihilfeintensität“ in Prozent der beihilfefähigen Kosten ausgedrückte Höhe der Beihilfe vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben;
29. „Tag der Gewährung der Beihilfe“ der Tag, an dem der Beihilfeempfänger nach dem geltenden nationalen Recht einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe erwirbt;
30. „Unionsnorm“ Norm, die Teil des Unionsrechts ist und in der das Niveau festgelegt wurde, das einzelne Unternehmen insbesondere in Bezug auf Umwelt, Hygiene und Tierschutz erreichen müssen; auf Unionsebene festgelegte Normen oder Ziele, die für die Mitgliedstaaten, nicht jedoch für einzelne Unternehmen obligatorisch sind, gelten nicht als verbindliche Unionsnormen;
31. „Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum“ Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013;
32. „nichtproduktive Investitionen“ Investitionen, die nicht zu einer erheblichen Steigerung des Wertes des Betriebs oder seiner Rentabilität führen;
33. „Investitionen zur Erfüllung einer Unionsnorm“ Investitionen, die zur Erfüllung einer Unionsnorm nach Ablauf der im Unionsrecht vorgesehenen Übergangsfrist getätigt werden;
34. „Junglandwirt“ Person, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt ist, über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügt und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhaber niederlässt;
35. „Gebiete in äußerster Randlage“ die in Artikel 349 Absatz 1 AEUV genannten Gebiete;
36. „kleinere Inseln des Ägäischen Meeres“ die kleineren Inseln gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 229/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
37. „weniger entwickelte Regionen“ Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf unter 75 % des durchschnittlichen BIP der EU-27 liegt;
38. „EU-25“ die 25 Mitgliedstaaten der Union im Mai 2005;
39. „EU-27“ die 27 Mitgliedstaaten der Union im Januar 2007;
40. „bauliche Maßnahmen“ Arbeiten, die vom Landwirt selbst oder seinen Arbeitnehmern durchgeführt werden und die einen Vermögenswert schaffen;
41. „Biokraftstoffe aus Nahrungsmittelpflanzen“ aus Getreide und sonstigen Pflanzen mit hohem Stärkegehalt, Zuckerpflanzen und Ölpflanzen hergestellte Biokraftstoffe im Sinne des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
42. „aktiver Landwirt“ aktiver Landwirt im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
43. „Erzeugergruppierung oder -organisation“ zu folgenden Zwecken gegründeter Zusammenschluss:
44. „Fixkosten infolge der Teilnahme an einer Qualitätsregelung“ die Kosten des Beitritts zu und die jährlichen Beiträge für die Teilnahme an einer geförderten Qualitätsregelung, gegebenenfalls einschließlich der Kosten für die Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen der Qualitätsregelung;
45. „Beratung“ vollständige Beratung im Rahmen ein und desselben Vertrags;
46. „Mitglied eines landwirtschaftlichen Haushalts“ jede natürliche oder juristische Person oder Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen, unabhängig davon, welchen rechtlichen Status die Vereinigung und ihre Mitglieder aufgrund nationalen Rechts haben, ausgenommen landwirtschaftliche Arbeitnehmer;
47. „Kosten der Tests auf TSE (transmissible spongiforme Enzephalopathie) und BSE (bovine spongiforme Enzephalopathie)“ alle Kosten, einschließlich derjenigen für Testkits, Entnahme, Transport, Untersuchung, Lagerung und Beseitigung der Proben, die für die Probenahmen und Labortests gemäß Anhang X Kapitel C der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich sind;
48. „Zuchtbücher“ Bücher, Verzeichnisse, Karteien oder andere Datenträger,
49. „geschütztes Tier“ Tier, das entweder nach Unionsvorschriften oder nach nationalen Vorschriften geschützt ist;
50. „Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung“ Einrichtungen wie Hochschulen oder Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler, forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich- oder privatrechtlich) oder Finanzierungsweise, deren Hauptaufgabe in der unabhängigen Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung besteht oder die deren Ergebnisse durch Lehre, Veröffentlichung und Wissenstransfer verbreiten. Übt eine derartige Einrichtung auch wirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss sie für die Finanzierung, Kosten und Erlöse dieser Tätigkeiten getrennt Buch führen. Unternehmen, die beispielsweise als Aktionäre oder Gesellschafter Einfluss auf eine solche Einrichtung ausüben können, dürfen keinen bevorzugten Zugang zu ihren Forschungskapazitäten oder den von ihr erzielten Forschungsergebnissen genießen;
51. „Arm's-length-Prinzip“ Nach diesem Grundsatz dürfen sich die Bedingungen des Rechtsgeschäfts zwischen den Vertragsparteien nicht von jenen unterscheiden, die bei einem Rechtsgeschäft zwischen unabhängigen Unternehmen festgelegt würden, und es dürfen keine wettbewerbswidrigen Absprachen vorliegen. Wenn ein Rechtsgeschäft auf der Grundlage eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens geschlossen wird, wird davon ausgegangen, dass es dem Arm's-length-Prinzip entspricht;
52. „schnellwachsende Bäume“ Wald mit Kurzumtrieb, bei dem die Mindestdauer vor dem Fällen auf 8 Jahre und die Höchstdauer auf 20 Jahre festgelegt ist;
53. „Gehölze für Niederwald mit Kurzumtrieb“ von den Mitgliedstaaten festzulegende Gehölzarten des KN-Codes 06 02 9041, bei denen es sich um mehrjährige Gehölzpflanzen handelt, deren Wurzelstock oder Baumstumpf nach der Ernte im Boden verbleibt und in der nächsten Saison wieder austreibt, wobei die maximalen Erntezyklen von den Mitgliedstaaten festzulegen sind;
54. „Transaktionskosten“ Zusatzkosten im Zusammenhang mit der Erfüllung einer Verpflichtung, die sich jedoch nicht unmittelbar aus deren Durchführung ergeben oder nicht in den Kosten oder den Einkommensverlusten enthalten sind, die direkt ausgeglichen werden, und die auf der Grundlage von Standardkosten berechnet werden können;
55. „andere Landbewirtschafter“ anderes als im Agrarsektor tätiges Unternehmen, das Land bewirtschaftet;
56. „Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnissen“ Einwirkung auf ein landwirtschaftliches Erzeugnis, bei der das daraus entstehende Erzeugnis nicht in Anhang I AEUV aufgeführt ist;
57. „A-Fördergebiete“ die in Anwendung des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV in einer genehmigten Fördergebietskarte für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Gebiete;
58. „C-Fördergebiete“ die in Anwendung des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV in einer genehmigten Fördergebietskarte für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Gebiete;
59. „Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte“ Gebiete, die von der Kommission in den einzelnen Beschlüssen über Fördergebietskarten für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2020 als Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte anerkannt wurden;
60. „NUTS-3-Region“ eine Region der Ebene 3 der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates
61. „nicht prädefinierte C-Fördergebiete“ Gebiete, die ein Mitgliedstaat nach eigenem Ermessen als C-Fördergebiet ausweist, sofern der Mitgliedstaat nachweisen kann, dass diese Gebiete bestimmte sozioökonomische Kriterien erfüllen und diese Gebiete in Anwendung des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV in einer genehmigten Fördergebietskarte für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2020 ausgewiesen sind;
62. „ehemalige A-Fördergebiete“ Gebiete, die in einer genehmigten Fördergebietskarte für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2014 als A-Gebiete ausgewiesen waren;
63. „Lebensmittel“ in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Lebensmittel, bei denen es sich nicht um landwirtschaftliche Erzeugnisse handelt.
Rückverweise
§ 22 TAHG 2012 · TAHG 2012 · Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012, Tiroler
§ 22 Umsetzung von Unionsrecht
…255, S. 22, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 213/2011, ABl. 2011 Nr. L 59, S. 4, 2. Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung), ABl. 2006 Nr…
§ 22 As-V · As-V · Arbeitsstoffe-Verordnung
§ 22 Umsetzung von Unionsrecht
…ABl. 1998 Nr. L 131, S. 11, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2024/869, ABl. L, 2024/869, 19.03.2024, 2. Richtlinie 99/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären…
Art. 8 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
Art. 8 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 186/2022, zu den §§ 10, 11, 15, 243d, 245, 267b, 267c, 277, 280 und 280a dRGBl. S. 219/1897)
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht, ABl. Nr. L 186 vom 11.07.2019 S. 80 .
§ 189 Anwendungsbereich
…vergleichbar ist; als Kapitalgesellschaften im Sinn des Anhangs I der Bilanz-Richtlinie gelten auch solche, die mittels delegierter Rechtsakte der Kommission im Sinn des Art. 1 Abs. 2 dieser Richtlinie als solche erklärt werden; oder b. kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als unbeschränkt haftendem…
§ 198 Inhalt der Bilanz
…und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des § 195 aufzugliedern. (2) Als Anlagevermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. (Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. …
§ 243b Nachhaltigkeitsberichterstattung
…samt dem Prüfungsurteil nach Z 2 unverzüglich gemäß § 280 Abs. 2 offengelegt; 4. im Fall des Abs. 7 Z 2 sind die in Art. 8 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088, ABl…
§ 2 MinStG 2022 · MinStG 2022 · Mineralölsteuergesetz 2022
§ 2 Sonstige Begriffsbestimmungen
…für Finanzen wird ermächtigt, mit anderen Mitgliedstaaten bilaterale Vereinbarungen zu schließen, durch die für Mineralöl 1. der im Abs. 8 Z 1 bezeichneten Art, 2. der im Abs. 8 Z 2 bezeichneten Art, ausgenommen die im § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 und…
§ 63 Mineralölsteuergesetz 2022
… Februar 2023 begonnen wird, hat 1. der zertifizierte Versender den Entwurf eines vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments im Sinne des Abs. 3 zu übermitteln; 2. der zertifizierte Empfänger eine den Anforderungen des Art. 37 der Systemrichtlinie und der dazu ergangenen Durchführungsrechtsakte entsprechende Eingangsmeldung auf elektronischem Wege zu übermitteln. Diese Verpflichtungen gelten bis zum Ablauf des 31. …
§ 4 Steuerbefreiungen
…2 Abs. 1 hergestellt wird, zur Aufrechterhaltung dieses Betriebes, jedoch nicht als Treibstoff in Beförderungsmitteln verwendet wird; 9. Mineralöl a) der im § 2 Abs. 8 Z 1 bis 4 bezeichneten Art, das zu anderen Zwecken als zur Verwendung als Treibstoff oder zur Herstellung von Treibstoffen oder zum Verheizen oder zur Herstellung eines Mineralöls zum Verheizen verwendet…
Liste der teilnehmenden Staaten zu § 91 Z 2 GMSG
§ 1 Liste der teilnehmenden Staaten zu § 91 Z 2 GMSG
…Die folgenden Staaten sind zum Zeitpunkt 31. Jänner 2025 als teilnehmende Staaten im Sinne des § 91 Z 2 GMSG anzusehen: 1. Albanien 2. Anguilla 3. Antigua und Barbuda 4. Argentinien 5. Armenien 6. Aruba 7. Aserbaidschan 8. Australien 9. Bahamas 10. Bahrain 11…
§ 2 Liste der teilnehmenden Staaten zu § 91 Z 2 GMSG
…Folgende teilnehmenden Staaten erfüllen gemäß § 91 Z 2 GMSG die Voraussetzungen des § 7 OECD-MCAA: 1. Albanien 2. Argentinien 3. Armenien 4. Aruba 5. Aserbaidschan 6. Australien 7. Barbados 8. Belize…
§ 118a Stmk. BauG · Stmk. BauG · Steiermärkisches Baugesetz
§ 118a EU-Recht
…40 vom 11.02.1989, S. 12, zuletzt in der Fassung der Richtlinie 1882/2003/EG, ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1; 2. Richtlinie 2002/91/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. L 1…
§ 73 TJG 2004 · TJG 2004 · Jagdgesetz 2004, Tiroler
§ 73 Umsetzung von Unionsrecht
…206, S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU, ABl. 2013 Nr. L 158, S. 193 (Habitat-Richtlinie); 2. Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten, ABl. 2010 Nr. L 20, S. 7, zuletzt geändert durch…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Tiere. Tiere, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes in Einfriedungen ausschließlich zur Gewinnung von Fleisch oder von Fellen gehalten werden, gelten nicht als jagdbare Tiere. (2) Haustiere sind alle domestizierten Tiere, soweit sie nicht Nutztiere sind. (3) Nutztiere sind Tiere, die zur Gewinnung von Fleisch, Häuten oder sonstigen Erzeugnissen gezüchtet oder…
Wettunternehmergesetz, Tiroler
§ 56 Notifikation
…Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. 2015 Nr. L 241, S. 1, notifiziert (Notifikationsnummer 2019/28/A). (2) Das Gesetz LGBl. Nr. 27/2025 wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein…
§ 55 Umsetzung von Unionsrecht
…L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L 132, S. 1, 2. Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu…
§ 42 StNSchG 2017 · StNSchG 2017 · Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017 – StNSchG 2017
§ 42 EU-Recht
… 206 vom 22.7.1992, S. 7, zuletzt berichtigt durch die Richtlinie 2006/105/EG, ABl. L 95 vom 29.3.2014, S. 70; 2. Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie –…
§ 2 TBG 2016 · TBG 2016 · Bauproduktegesetz 2016, Tiroler
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Bautechnik, wenn diese jeweils in der Baustoffliste ÖA (§ 10) oder in der Baustoffliste ÖE (§ 16) angeführt sind. (2) Die Begriffsbestimmungen nach Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, nach Art. 2 der Verordnung (EU) 2017/1369 und nach Art. 3 der Verordnung (EU…
§ 29 Anwendungsbereich
…der Verordnung (EU) 2019/1020 unterliegen, hat die Marktüberwachung nach der Verordnung (EU) 2019/1020 sowie nach den Bestimmungen dieses Abschnittes zu erfolgen. (2) Für Bauprodukte, die nicht den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union nach Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1020 unterliegen, hat die Marktüberwachung nach den sinngemäß anzuwendenden…
§ 42 Umsetzung von Unionsrecht
…Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten, ABl. 2011 Nr. L 88, S. 5, 2. Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung…
§ 3 EnDG · EnDG · Energiearmuts-Definitions-Gesetz
§ 3 Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Neufassung), ABl. Nr. L 158 vom 14.06.2019 S. 125, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1711, ABl. Nr. L, 2024/1711, 26.06…
Art. 7 GenG · GenG · Genossenschaftsgesetz
Art. 7 Genossenschaftsgesetz
… 7 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 178/2023, zu § 15, RGBl. Nr. 70/1873) Mit diesem Bundesgesetz wird Art. 13i der Richtlinie (EU) 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts, ABl. Nr. L 169 vom 30.06.2017 S. 46, in der…
Art. 8 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 186/2022, zu den §§ 33a, 40 und 81 BGBl. Nr. 70/1873)
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht, ABl. Nr. L 186 vom 11.07.2019 S. 80 .
§ 3a TabStG 2022 · TabStG 2022 · Tabaksteuergesetz 2022
§ 3a Sonstige Begriffsbestimmungen
…auf das die Systemrichtlinie Anwendung findet (EU Verbrauchsteuergebiet); 4. anderer Mitgliedstaat oder andere Mitgliedstaaten: das EU Verbrauchsteuergebiet ohne das Steuergebiet; 5. Drittgebiete: a) die in Art. 4 Abs. 2 der Systemrichtlinie genannten Gebiete, und b) die in Art. 4 Abs. 3 der Systemrichtlinie genannten Gebiete; 6. Drittländer: alle Staaten und Gebiete im…
§ 23 Tabaksteuergesetz 2022
…Steuergebiet oder von registrierten Versendern vom Ort der Einfuhr im Steuergebiet befördert werden 1. zu einem Ort, an dem die Tabakwaren das EU Verbrauchsteuergebiet verlassen, 2. zu einer Ausgangszollstelle, die nach Art. 329 Abs. 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen…
§ 22 TTZG 2019 · TTZG 2019 · Tierzuchtgesetz 2019, Tiroler
§ 22 Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht, Notifikation
…Rates zur Festlegung der tierzüchterischen und genealogischen Vorschriften für den innergemeinschaftlichen Handel mit Equiden, ABl. 1990 Nr. L 224, S. 55, 2. Richtlinie 90/428/EWG des Rates über den Handel mit Sportpferden und zur Festlegung der Bedingungen für die Teilnahme an pferdesportlichen Veranstaltungen, ABl. 1990…
§ 1 Geltungsbereich, Ziele
…Gesetz gilt für die Zucht von a) Rindern und Büffeln, b) Schweinen, c) Schafen und Ziegen sowie d) Equiden (Hauspferden und Hauseseln und deren Kreuzungen). (2) Mit diesem Gesetz werden in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache sind, begleitende Maßnahmen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/1012 über die Tierzucht…
§ 19 Strafbestimmungen
…8 unterlässt, 9. gegen Verpflichtungen nach Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/1012 verstößt, 10. seinen Verpflichtungen nach Art. 27 Abs. 6 und Art. 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 nicht nachkommt, 11. Zuchttiere entgegen § 5 übereignet oder zur züchterischen Nutzung überlässt, 12. gegen Verpflichtungen nach Kapitel VII…
§ 21 Übergangsbestimmungen
…1) Ungeachtet der Bestimmungen des Art. 64 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelten befristete Anerkennungen von Zuchtorganisationen sowie befristete Genehmigungen von Zuchtprogrammen nach dem Tiroler Tierzuchtgesetz 2008 als anerkannte…
§ 4 Bau-V · Bau-V · Bauarbeiterschutz-Verordnung
§ 4 Umsetzung von Unionsrecht
…L 245, S. 6, in der Fassung der Richtlinie 07/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21; 2. Richtlinie 09/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit…
§ 3 TNSchG 2005 · TNSchG 2005 · Naturschutzgesetz 2005, Tiroler
§ 3 Begriffsbestimmungen
…und der im Anhang II dieser Richtlinie genannten Tier- und Pflanzenarten, die in einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung vorkommen, sowie der im Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie genannten Vogelarten einschließlich ihrer Lebensräume, die in einem Europäischen Vogelschutzgebiet vorkommen; 12. „Natura 2000-Gebiete“ jene Gebiete, die von der…
§ 47 Umsetzung von Unionsrecht
…Nr. 206, S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU, ABl. 2013 Nr. L 158, S. 193, 2. Richtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in…
§ 167 ElWG · ElWG · Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 167 Elektrizitätswirtschaftsgesetz
…durch einen Netzbetreiber ist durch die Regulierungsbehörde mit Bescheid zu genehmigen, sofern die in den §§ 154 bis 163 vorgesehenen Kriterien erfüllt werden. (2) Auf Antrag des Netzbetreibers kann die Regulierungsbehörde dem Netzbetreiber mit Bescheid gestatten, 1. Eigentümer anderer Netze als Stromnetze zu sein und diese Netze auszubauen, zu…
§ 149 Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
…beginnt mit dem 1. Jänner des Berichtslegungsjahres und hat sich auf zehn Jahre und mindestens zwei zu definierende Zieljahre innerhalb dieses Zeitraums zu erstrecken. (2) Die Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene hat die zentralen Referenzszenarien im Sinne von Art. 23 Abs. 5 lit. b…
§ 8 Einteilung des Regelblocks und der Regelzonen
…Regelzonen § 8. (1) Regelblock und Regelzonen werden durch den genehmigten gemeinsamen Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber eines Synchrongebietes zur Bestimmung der Leistungs-Frequenz-Regelblöcke gemäß Art. 141 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1485 festgelegt. (2) Die Übertragungsnetzbetreiber einer zusammengefassten Regelzone haben eine Betriebsvereinbarung gemäß den Art. 119 und 120 der Verordnung (EU…
§ 144 Beschaffung der Netzreserve
…1) Der Regelzonenführer hat den festgestellten Netzreservebedarf gemäß § 143 Abs. 2 mittels eines transparenten, nichtdiskriminierenden und marktorientierten Ausschreibungsverfahrens gemäß den nachstehenden Absätzen zu beschaffen. Teilnahmeberechtigte Anbieter sind 1. Betreiber von inländischen Erzeugungsanlagen mit einer Engpassleistung von…
§ 2 E-ControlG · E-ControlG · Energie-Control-Gesetz
§ 2 Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht
…Nr. L 158 vom 14.06.2019 S. 125, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1711, ABl. Nr. L, 2024/1711, 26.06.2024.; 2. Richtlinie (EU) 2024/1788 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur…
§ 27 Einhaltung der Leitlinien
…Art. 3 Z 72 des Günstiger-Strom-Gesetzes, BGBl. I Nr. 91/2025 lautet: „In § 27 Abs. 2 wird [...] der Ausdruck „Art. 43 der Richtlinie 2009/73/EG“ durch den Ausdruck „Art. 81 der Richtlinie (EU) 2024/1788“ ersetzt.“. Diese Anordnung…
§ 20 TADG 2005 · TADG 2005 · Antidiskriminierungsgesetz 2005, Tiroler
§ 20 Umsetzung von Unionsrecht
…EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, ABl. 2000 Nr. L 180, S. 22; 2. Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ABl. 2000 Nr. L…
§ 14b Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen
…zu erklären. Für Inhalte von mobilen Anwendungen gilt dies, wenn weder eine Veröffentlichung der Referenzen von harmonisierten Normen erfolgt ist noch technische Spezifikationen, die nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorgegeben wurden, vorliegen. (3) Die im Abs. 1 erster Satz genannten Rechtsträger haben auf ihrer Website eine Erklärung zur…
Pflanzenschutzmittelgesetz 2012, Tiroler
§ 26 Umsetzung von Unionsrecht
…L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L 132, S. 1, 2. Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu…
§ 21 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 21 Umsetzung von Unionsrecht
…ABl. 2018 Nr. L 328, S. 82, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413, ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023. 2. Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung), ABl. 2023 Nr…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…am Standort erzeugt wird oder Energie aus erneuerbaren Quellen, die in der Nähe erzeugt wird – gedeckt wird; 19. Nullemissionsgebäude: ein Gebäude im Sinn des Art. 2 Z 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 mit einer sehr hohen, nach Anhang I der Richtlinie (EU) 2024/1275 bestimmten Gesamtenergieeffizienz, das nach Art…
§ 3 Vorbildfunktion des Landes und der Gemeinden
…2. Abschnitt Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors im Bereich der Energieeffizienz (1) Gebäude im Eigentum öffentlicher Einrichtungen nehmen im Einklang mit Art. 15a Abs. 4…
EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz, Tiroler
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
…d) die Verwaltungszusammenarbeit in den Angelegenheiten der Richtlinie 2005/36/EG und e) die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung in Bezug auf 1. Gesetzesvorschläge im Sinn des Art. 35 der Tiroler Landesordnung 1989 sowie 2. Entwürfe von Verordnungen, die aufgrund von Landesgesetzen erlassen werden, sofern diese in Bezug auf einen landesgesetzlich zu regelnden Beruf eine Berufsreglementierung im Sinn der Richtlinie…
§ 34 Umsetzung von Unionsrecht
…L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L 132, S. 1, 2. Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu…
§ 33 TBSG 2003 · TBSG 2003 · Bedienstetenschutzgesetz 2003, Tiroler
§ 33 Umsetzung von Unionsrecht
…183, S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. 2008 Nr. L 311, S. 1, 2. Richtlinie 89/654/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten, ABl. 1989 Nr. L 393, S. 1…
§ 52 TMSG · TMSG · Mindestsicherungsgesetz, Tiroler
§ 52 Umsetzung von Unionsrecht
…langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L 132, S. 1, 2. Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu…
§ 22 UVHG · UVHG · Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz
§ 22 Umsetzungshinweis
Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ABl. 2019 Nr. L 305, S. 17, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/3015 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Ver…
§ 147 G-VBG 2012 · G-VBG 2012 · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012
§ 147 Umsetzung von Unionsrecht
…L 14, S. 9, zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/23/EG, ABl. 1998 Nr. L 131, S. 10, 2. Richtlinie 1999/70/EG des Rates zu der EGB-UNICE-CEEP – Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, ABl. 1999 Nr. L 175, S…
§ 20 TIWG 2015 · TIWG 2015 · Informationsweiterverwendungsgesetz 2021, Tiroler
§ 20 Inkrafttreten, Umsetzung von Unionsrecht
…1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Informationsweiterverwendungsgesetz, LGBl. Nr. 4/2007, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, außer Kraft. (3) Mit diesem…
§ 4 Begriffsbestimmungen
…diesem Gesetz oder an öffentliche Stellen nach den Vorschriften des Bundes über die Informationsweiterverwendung oder an öffentliche Stellen anderer Länder oder Staaten im Sinn des Art. 2 Z 1 der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ausschließlich im Rahmen der Erfüllung ihres…
§ 167 GBG 2022 · GBG 2022 · Gemeindebeamtengesetz 2022
§ 167 Umsetzung von Unionsrecht
…zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ABl. 2000 Nr. L 303, S. 16, 2. Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl. 2003 Nr. L 299, S. …
Eltern-Karenzurlaubsgesetz 2005, Tiroler
§ 22 Umsetzung von Unionsrecht
…Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates, ABl. 2019 Nr. L 188, S. 79, 2. Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch…
Schischulgesetz 1995, Tiroler
§ 59 Inkrafttreten, Umsetzung von Unionsrecht
…1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Schischulgesetz, LGBl. Nr. 12/1989, außer Kraft. (3) Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2003/109/EG…
§ 44 TGHKG 2013 · TGHKG 2013 · Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013, Tiroler
§ 44 Umsetzung von Unionsrecht
…L 167, S. 17, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2008/28/EG, ABl. 2008 Nr. L 81, S. 48, 2. Richtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in…
§ 3 Allgemeine technische Erfordernisse
…eine effiziente Energieverwendung gewährleisten, bei Zentralheizungsanlagen und Heizgeräten sowie Klimaanlagen unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Gesamtenergieeffizienz des betreffenden Gebäudes, e) den Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechen. (2) Die Landesregierung kann durch Verordnung bestimmen, welchen technischen Erfordernissen im Sinn des Abs. 1 die darin genannten Anlagen entsprechen müssen, wobei die Erfordernisse der…
§ 39 TBSFG · TBSFG · Bergsportführergesetz, Tiroler
§ 39 Inkrafttreten, Umsetzung von Unionsrecht
…Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Tiroler Bergführergesetz, LGBl. Nr. 14/1988, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 119/1993 außer Kraft. (2) Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L…
Fischereigesetz 2020, Tiroler
§ 2 Begriffsbestimmungen
…1) Wassertiere im Sinn dieses Gesetzes sind Fische (Pisces), Neunaugen (Petromyzontidae), Krustentiere (Crustacea), Muscheln (Bivalvia) und Fischnährtiere. (2) Invasive gebietsfremde Arten sind solche, die in der von der Kommission nach Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 im Wege von…
§ 64 Umsetzung von Unionsrecht
…206, S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU des Rates, ABl. 2013 Nr. L 158, S. 193; 2. Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. 2000…
§ 6 PSA-V · PSA-V · Persönliche-Schutzausrüstungs-Verordnung
§ 6 Umsetzung von Unionsrecht
3. Abschnitt Schlussbestimmungen Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 89/656/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. 1989 Nr. L 393, S. 18, in der Fassung der Richtlinie …
§ 152 B-KUVG · B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 152 Schulden-, Vermögens- und Liquiditätsmanagement
…Für die Beurteilung der Bonität können Mindest-Ratings der vom Markt anerkannten Rating-Agenturen herangezogen werden. Veranlagungen in nachrangige Schuldverschreibungen (nachrangige Wertpapiere) sind nicht zulässig. (2) Der Einsatz derivativer Instrumente im Sinne der Arten von Derivatgeschäften nach Anhang II Abs. 1 lit. a bis d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute…
§ 123 MDG · MDG · Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 123 Umsetzung von Unionsrecht
…L 14, S. 9, zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/23/EG, ABl. 1998 Nr. L 131, S. 10, 2. Richtlinie 1999/70/EG des Rates zu der EGB-UNICE-CEEP – Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, ABl. 1999 Nr. L 175, S…
§ 33 SVSG · SVSG · Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz
§ 33 Schulden-, Vermögens- und Liquiditätsmanagement
…Für die Beurteilung der Bonität können Mindest-Ratings der vom Markt anerkannten Rating-Agenturen herangezogen werden. Veranlagungen in nachrangige Schuldverschreibungen (nachrangige Wertpapiere) sind nicht zulässig. (2) Der Einsatz derivativer Instrumente im Sinne der Arten von Derivatgeschäften nach Anhang II Abs. 1 lit. a bis d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute…
§ 130a L-BG · L-BG · Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987
§ 130a Umsetzungshinweis
…der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit – Anhang: Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl Nr L 014 vom 20. Jänner 1998; 2. Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf…
Feststellung von Hauptverkehrsstraßen und technische Spezifikationen in Bezug auf Umgebungslärm
§ 11 Umsetzung von Unionsrecht
Durch diese Verordnung werden die Richtlinie 2015/996/EU der Kommission vom 19. Mai 2015 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. 2015 Nr. L 168, S. 1ff, die Richtlinie (EU) 2020/367 der Kommission vom 4. März 2…