EU-RechtRichtlinienZulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums, einer Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes

Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums, einer Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes

(EU) 2004/114
In Kraft bis 15. Oktober 2026
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