(1) Wenn der zu einer Arbeits- oder Naturalleistung Verpflichtete dieser Pflicht gar nicht oder nicht vollständig oder nicht zur gehörigen Zeit nachgekommen ist, so kann die mangelnde Leistung nach vorheriger Androhung auf Gefahr und Kosten des Verpflichteten bewerkstelligt werden.
(2) Die Vollstreckungsbehörde kann in einem solchen Fall dem Verpflichteten die Vorauszahlung der Kosten gegen nachträgliche Verrechnung auftragen. Der Auftrag zur Vorauszahlung ist vollstreckbar.
Rückverweise
VwFormV · Verwaltungsformularverordnung
§ 1
…53b VStG (Vorführung zum Strafantritt; Verständigung der Strafvollzugsbehörde) – Formular 51 zu § 54b VStG (Teilzahlungsbescheid) – Formular 52 zu § 4 VVG (Androhung der Ersatzvornahme) – Formular 53 zu § 4 VVG (Bescheid über die Vorauszahlung der Kosten einer Ersatzvornahme) – Formular 54 zu…
TEG 2012 · Elektrizitätsgesetz 2012 - TEG 2012, Tiroler
§ 12 § 12
…erforderlich ist, um die rechtzeitige und vollständige Durchführung dieser Maßnahmen sicherzustellen. (9) Die Sicherheitsleistung ist zur Deckung der Kosten einer allfälligen Ersatzvornahme nach § 4 VVG zu verwenden. Erweist sich die Ersatzvornahme aus einem vom Bewilligungsinhaber zu vertretenden Grund als unmöglich, so ist die Sicherheitsleistung zugunsten des Rechtsträgers jener Behörde, die…
S.AWG · Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998
§ 11 Erfassung von biogenen und getrennt zu sammelnden Siedlungsabfällen (Altstoffen)sowie von sonstigen Abfällen
…von entgegen den Bestimmungen des Abs 4 aufgestellten Sammeleinrichtungen aufzufordern, diese binnen angemessener Frist zu entfernen. Nach Entfernung im Wege der Ersatzvornahme (§ 4 VVG) ist der Eigentümer über die Möglichkeit zur Abholung der Sammeleinrichtung zu informieren. Für die Zwischenlagerung der entfernten Sammeleinrichtungen kann die Gemeinde dem Eigentümer Lagerkosten in…
TNSchG 2005 · Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005, Tiroler
§ 44 § 44
…erforderlich ist, um die rechtzeitige und vollständige Durchführung dieser Maßnahmen sicherzustellen. (2) Die Sicherheitsleistung ist zur Deckung der Kosten einer allfälligen Ersatzvornahme nach § 4 VVG zu verwenden. Erweist sich die Ersatzvornahme aus einem vom Bewilligungsinhaber zu vertretenden Grund als unmöglich, so ist die Sicherheitsleistung zugunsten des Landes Tirol für Zwecke…