JudikaturOGH

RS0000733 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 1996

Der Auftrag zur Vorauszahlung der für die Ersatzvornahme erforderlichen Kosten nach § 4 Abs 2 VVG ist eine mit der Vollstreckung in inneren Zusammenhang stehende Vollstreckungsverfügung. Betreibende Partei kann hier nur die Vollstreckungsbehörde sein.

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