LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Abfallwirtschaftsgesetz 19982. Abschnitt Erfassung und Behandlung von Abfällen durch die Gemeinde§ 11

§ 11Erfassung von biogenen und getrennt zu sammelnden Siedlungsabfällen (Altstoffen) sowie von sonstigen Abfällen

In Kraft seit 01. Januar 2023
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