SPG
Gliederung
(1) Oberste Sicherheitsbehörde ist der Bundesminister für Inneres.
(2) Dem Bundesminister für Inneres unmittelbar unterstellt besorgen Landespolizeidirektionen, ihnen nachgeordnet Bezirksverwaltungsbehörden die Sicherheitsverwaltung in den Ländern.
(3) Der Bürgermeister ist Fundbehörde nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes. Inwieweit Organe der Gemeinde sonst als Sicherheitsbehörden einzuschreiten haben, bestimmen andere Bundesgesetze.
§ 4 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 4 Sicherheitsbehörden
…§ 4. (1) Oberste Sicherheitsbehörde ist der Bundesminister für Inneres. (2) Dem Bundesminister für Inneres unmittelbar unterstellt besorgen Landespolizeidirektionen, ihnen nachgeordnet Bezirksverwaltungsbehörden die Sicherheitsverwaltung in den Ländern…
§ 46 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 46 Abnahme von Karten
…§ 46. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und die Sicherheitsbehörden ( § 4 SPG ) sind ermächtigt, Verfahrenskarten gemäß § 50 AsylG 2005 sowie Aufenthaltstitel nach dem 7. Hauptstück des AsylG 2005 oder nach Art. …
§ 29 Übermittlung personenbezogener Daten
…sowie 28 verarbeiteten personenbezogenen Daten dürfen folgenden Empfängern übermittelt werden, soweit diese sie zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben benötigen: 1. den Sicherheitsbehörden ( § 4 SPG ), 2. den staatsanwaltschaftlichen Behörden, 3. den Zivil- und Strafgerichten und Justizanstalten, 4. den Verwaltungsgerichten der Länder und dem Bundesverwaltungsgericht, 5. dem Amt des Hochkommissärs der…
§ 140d LFG · LFG · Luftfahrtgesetz
§ 140d Mitwirkung der Sicherheitsbehörden
…§ 140d. (1) Die Sicherheitsbehörden ( § 4 SPG ) haben bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung einer Person im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 mitzuwirken. (2) Im Rahmen…
§ 153
…und 152 gelten nicht für Schäden, die durch Luftfahrzeuge oder selbständig im Fluge verwendbares Luftfahrtgerät des Bundesheers oder der Sicherheitsbehörden im Sinn des § 4 Sicherheitspolizeigesetz , BGBl. Nr. 566/1991, verursacht werden.…
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