(1) Vereinssparkassen sind die von Sparkassenvereinen (§ 4) gegründeten Sparkassen.
(2) Die Gründungsmitglieder des Sparkassenvereins haben ein ausreichendes Gründungskapital (§ 2 Abs. 2) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das Gründungskapital verbleibt der Sparkasse und ist nicht zurückzuzahlen.
§ 3 SpG · SpG · Sparkassengesetz
§ 3 Vereinssparkassen
…§ 3. (1) Vereinssparkassen sind die von Sparkassenvereinen (§ 4) gegründeten Sparkassen. (2) Die Gründungsmitglieder des Sparkassenvereins haben ein ausreichendes Gründungskapital (§ 2 Abs. …
Anl. 1
…gelten Abs. 1 bis 4 sinngemäß. § 10. (1) Die Prüfungsstelle hat jeden Bericht über eine Prüfung gemäß § 24 Abs. 3 SpG unverzüglich den Vorsitzenden des Sparkassenrats und des Vorstands, dem Staatskommissär des geprüften Mitglieds sowie der FMA in je einer Ausfertigung zu übermitteln. (2) Die Prüfungsstelle…
§ 7 Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder
…§ 7. (1) Die Vereinsmitglieder sind zur Teilnahme an der Vereinsversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt. Die Gründungsmitglieder trifft überdies die Verpflichtung nach § 3 Abs. 2.…
§ 9 Aufgaben der Vereinsversammlung
…2) Nach der Gründung der Sparkasse obliegt der Vereinsversammlung: 1. die Beschlußfassung über die Änderung der Statuten; 2. die Aufnahme und der Ausschluß von Vereinsmitgliedern; 3. die Wahl des Vereinsvorstehers, seiner Stellvertreter und der Mitglieder des Sparkassenrats (§ 17 Abs. 7); 4. die Erstellung der Satzung der Sparkasse; 5…
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