(1) Erwachsen der Behörde bei einer Amtshandlung Barauslagen, so hat dafür, sofern nach den Verwaltungsvorschriften nicht auch diese Auslagen von Amts wegen zu tragen sind, die Partei aufzukommen, die den verfahrenseinleitenden Antrag gestellt hat. Als Barauslagen gelten auch die Gebühren, die den Sachverständigen und Dolmetschern zustehen. Kosten, die der Behörde aus ihrer Verpflichtung nach § 17a erwachsen, sowie die einem Gehörlosendolmetscher zustehenden Gebühren gelten nicht als Barauslagen. Im Falle des § 52 Abs. 3 hat die Partei für die Gebühren, die den nichtamtlichen Sachverständigen zustehen, nur soweit aufzukommen, als sie den von ihr bestimmten Betrag nicht überschreiten.
(2) Wurde jedoch die Amtshandlung durch das Verschulden eines anderen Beteiligten verursacht, so sind die Auslagen von diesem zu tragen. Wurde die Amtshandlung von Amts wegen angeordnet, so belasten die Auslagen den Beteiligten dann, wenn sie durch sein Verschulden herbeigeführt worden sind.
(3) Treffen die Voraussetzungen der vorangehenden Absätze auf mehrere Beteiligte zu, so sind die Auslagen auf die einzelnen Beteiligten angemessen zu verteilen.
(4) Ist eine Amtshandlung nicht ohne größere Barauslagen durchführbar, so kann die Partei, die den verfahrenseinleitenden Antrag gestellt hat, zum Erlag eines entsprechenden Vorschusses verhalten werden.
(5) Die Kosten, die der Behörde aus ihrer Verpflichtung nach § 17a erwachsen, sowie die den Sachverständigen und Dolmetschern zustehenden Gebühren sind – falls hiefür nicht die Beteiligten des Verfahrens aufzukommen haben – von jenem Rechtsträger zu tragen, in dessen Namen die Behörde in der Angelegenheit gehandelt hat.
Rückverweise
Gebühren führ die Durchführung der Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen
§ 3
…Für die Beiziehung von nichtamtlichen Sachverständigen ist § 76 AVG anzuwenden.…
Bgld. Veranstaltungsgesetz
§ 18 Kosten der Überwachung
…deren Höhe sich nach der Landes-Kommissionsgebührenverordnung 1990, LGBl. Nr. 71, in der jeweils geltenden Fassung, richtet, hat nach Maßgabe des § 76 AVG der Veranstalter zu tragen. (2) Für besondere Überwachungsdienste durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die von der Behörde (§ 23) dem Veranstalter gegenüber mit Bescheid…
Preisgesetz 1992
Art. 2 § 12 Kostenbeitrag
…im Einzelfall nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Preisbestimmung und dem Wert der von der Preisbestimmung betroffenen Sachgüter oder Leistungen zu richten. § 76 AVG wird durch diese Bestimmung nicht berührt. (2) Zum Kostenbeitrag gemäß Abs. 1 ist der Antragsteller verpflichtet. Mehrere Antragsteller haften als Gesamtschuldner.…
BP-GebTV 2014 · BiozidprodukteG-GebührentarifV 2014
§ 2
…von Proben eines Biozidproduktes im Antragsverfahren gemäß Art. 53 Abs. 4 lit. h Biozidprodukteverordnung Barauslagen, so hat der Antragsteller gemäß § 76 AVG für diese Barauslagen aufzukommen.…
§ 1
…durch die Bearbeitung eines Antrages gemäß Abs. 1 Barauslagen, für die in der Anlage keine Tarifposten vorgesehen sind, hat der Antragsteller gemäß § 76 AVG dafür aufzukommen. Die Abs. 2 bis 7 sind sinngemäß anzuwenden. (9) Die jährlichen Gebühren (JG) für zugelassene Biozidprodukte oder Biozidproduktfamilien gemäß Abs. 1…
AVG · Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
§ 79
…Die in den §§ 76 bis 78 vorgesehenen Leistungen sind nur insoweit einzuheben, als dadurch der notwendige Unterhalt des Beteiligten und der Personen, für die er nach dem Gesetz zu…
§ 75 Kosten der Behörden
…1) Sofern sich aus den §§ 76 bis 78 nicht anderes ergibt, sind die Kosten für die Tätigkeit der Behörden im Verwaltungsverfahren von Amts wegen zu tragen. (2) Die Heranziehung der Beteiligten…
§ 77
…1) Für Amtshandlungen der Behörden außerhalb des Amtes können Kommissionsgebühren eingehoben werden. Hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung dieser Gebühren ist § 76 sinngemäß anzuwenden. (2) Die Kommissionsgebühren sind in Pauschalbeträgen (nach Tarifen) oder, soweit keine Pauschalbeträge (Tarife) festgesetzt sind, als Barauslagen nach § 76 aufzurechnen. Die…
SchliSt-Geo. · Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung
§ 13 Gebührenfreiheit
…Die im Verfahren vor den Schlichtungsstellen erforderlichen Schriften und Amtshandlungen sind von den Stempelgebühren und den Bundesverwaltungsabgaben befreit. Barauslagen gemäß § 76 Abs. 1 AVG sind von Amts wegen zu tragen.…
SVV · Signatur- und Vertrauensdiensteverordnung
§ 1 Gebühren für Aufsichtstätigkeiten
…nichtamtlicher Personen oder Einrichtungen als Sachverständiger bedient, sind die Gebühren nach § 53a AVG dem betroffenen VDA als Barauslage im Sinne des § 76 AVG vorzuschreiben. (4) Zur Finanzierung der notwendigen Kosten der Aufsichtsstelle und der RTR-GmbH, die nicht durch Gebühreneinahmen gemäß Abs. 1 abgedeckt sind, ist der…
Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 11 § 11Nachträgliche Vorschreibungen
…§ 7 Abs. 2 war. (4) Durch die Einbringung eines Antrages gemäß Abs. 3 erlangt der Nachbar Parteistellung. Der Nachbar ist nicht gemäß § 76 Abs. 1 AVG zur Kostentragung verpflichtet, wenn aufgrund seines Antrages andere oder zusätzliche Auflagen vorgeschrieben wurden.…
Bgld. ElWG 2006 · Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006 - Bgld. ElWG 2006
§ 16 Nachträgliche Vorschreibungen
…und 3 bedürfen, gelten die Abs. 1, 3 bis 5 und 7 sinngemäß. (7) Die Nachbarin oder der Nachbar ist nicht gemäß § 76 AVG zur Kostentragung verpflichtet, wenn auf Grund ihres oder seines Antrages andere oder zusätzliche Auflagen vorgeschrieben werden. (8) Könnte der hinreichende Schutz der gemäß § …
FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 11a Beschwerden gegen Bescheide österreichischer Vertretungsbehörden in Visaangelegenheiten
…der belangten Vertretungsbehörde und des Bundesverwaltungsgerichtes für Dolmetscher und Übersetzer sowie für die Überprüfung von Verdolmetschungen und Übersetzungen sind Barauslagen im Sinn des § 76 AVG. (4) Die Zustellung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hat über die Vertretungsbehörde zu erfolgen. § 11 Abs. 3 gilt.…
BEA-Geo. · Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung
§ 11 Gebührenfreiheit
…Die im Verfahren vor dem Bundeseinigungsamt erforderlichen Schriften und Amtshandlungen sind von den Stempelgebühren und den Bundesverwaltungsabgaben befreit. Barauslagen gemäß § 76 Abs. 1 AVG sind von Amts wegen zu tragen.…
Sortenschutzgebührentarif 2001
§ 2
…Pflanzenarten 250 Euro. (2) Die Kosten der Sortenprüfungen (Registerprüfung), die durch ein Sortenschutzamt eines EWR-, Mitglied- oder Verbandsstaates erfolgen, sind Barauslagen gemäß § 76 AVG.…
WRG 1959 · Wasserrechtsgesetz 1959
§ 130 Umfang der Aufsicht.
…bei Heilquellen, Sand- und Schottergruben; 5. Tätigkeiten gemäß § 59g. Die Kosten hierfür trägt der Verursacher. In Bezug auf die Kostentragung findet § 76 AVG Anwendung. 6. Tätigkeiten betreffend regelmäßiger Überprüfung von Begrenzungen beziehungsweise Eingriffen (§ 55e Abs. 1 Z 3 bis 7 in Verbindung mit §…
§ 136 Verwertung der Ergebnisse; Kosten.
…für die Behebung der festgestellten Missstände getroffenen Maßnahmen. (3) Wenn Aufsichtsmaßnahmen nicht auf Grund eines Ansuchens oder durch Verschulden eines Beteiligten verursacht werden (§ 76 AVG.), kann der Landeshauptmann, soweit bei Ausübung der Aufsicht über Zustand und Güte der Gewässer der Behörde Barauslagen erwachsen sind, die Eigentümer von Liegenschaften oder Wasseranlagen…
§ 100 Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
…ein in Bezug auf die Mühewaltung und den Zeitaufwand angemessenes Honorar, welches der Antragsteller des Verfahrens zu tragen hat. Auf diese Honorare findet § 76 AVG Anwendung. Die Behörde kann dem Antragsteller durch Bescheid auftragen, diese Kosten nach Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch die Behörde direkt zu bezahlen.…
Pflanzgutverordnung
§ 11 Gebühren
… Gebühren für sonstige Untersuchungen sind im Einzelfall nach den erbrachten Aufwendungen (Personal- und Sachaufwand) zu verrechnen; diese sind Barauslagen im Sinne des § 76 AVG. (5) Für Tätigkeiten, die auf Verlangen des Antragstellers außerhalb der Dienstzeit durchgeführt werden, erhöhen sich die jeweils anfallenden Gebühren um 50%. (6) Bei…
VStG · Verwaltungsstrafgesetz 1991
§ 64 Kosten des Strafverfahrens
…anzurechnen. Der Kostenbeitrag fließt der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand der Behörde zu tragen hat. (3) Sind im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens Barauslagen erwachsen (§ 76 AVG), so ist dem Bestraften der Ersatz dieser Auslagen aufzuerlegen, sofern sie nicht durch Verschulden einer anderen Person verursacht sind; der hienach zu ersetzende Betrag ist…
VfGH-Aufhebung von Teilen der als Erlass bezeichneten Verordnung der BMin für Gesundheit und Frauen
Art. 1
…und letzte Satz im achten Absatz („Seitens der Bezirksverwaltungsbehörden ist die qualifizierte Leistungserbringung in jedem Einzelfall durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu überprüfen. Gemäß § 76 Abs. 1 AVG sind die Kosten dafür von den MasseurInnen zu tragen.“), 2. der neunte Absatz („Es wird angeregt, als Sachverständige die Mitglieder der Abschlussprüfungskommission gemäß…
VwGVG · Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
§ 52 Kosten
…Euro anzurechnen. Der Kostenbeitrag fließt der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand des Verwaltungsgerichtes zu tragen hat. (3) Sind im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Barauslagen erwachsen (§ 76 AVG), so ist dem Bestraften der Ersatz dieser Auslagen aufzuerlegen, soweit sie nicht durch Verschulden einer anderen Person verursacht sind; der hiernach zu ersetzende Betrag ist…
BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 22b Beschwerden gegen Bescheide in Verfahren vor den Vertretungsbehörden zur Ausstellung von österreichischen Dokumenten für Fremde gemäß dem 11. Hauptstück des FPG
…der belangten Vertretungsbehörde und des Bundesverwaltungsgerichtes für Dolmetscher und Übersetzer sowie für die Überprüfung von Verdolmetschungen und Übersetzungen sind Barauslagen im Sinn des § 76 AVG. (4) Die Zustellung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hat über die Vertretungsbehörde zu erfolgen. § 15 Abs. 4 gilt.…
MOG 2021 · Marktordnungsgesetz 2021
§ 19 Verfahrens- und Kontrollbestimmungen
…2013, beträgt die Frist für eine Beschwerdevorentscheidung sechs Monate. (7a) Erwachsen dem Bundesverwaltungsgericht bei einer Amtshandlung Barauslagen, so hat dafür der Beschwerdeführer aufzukommen. § 76 AVG ist sinngemäß anzuwenden. (7b) Das Bundesverwaltungsgericht kann das zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erforderliche Ermittlungsverfahren durch eine von ihm zu bestimmende, sachlich in Betracht kommende…