Ra 2025/04/0033 3 – Vwgh Rechtssatz
Eine Partei hat gemäß § 76 AVG für die Kosten eines Gutachtens nicht aufzukommen, wenn die Einholung des Sachverständigengutachtens nicht notwendig war (vgl. VwGH 27.6.2006, 2004/05/0099, mwN).
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