JudikaturVwGH

Ra 2025/04/0033 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
07. April 2025

Eine Partei hat gemäß § 76 AVG für die Kosten eines Gutachtens nicht aufzukommen, wenn die Einholung des Sachverständigengutachtens nicht notwendig war (vgl. VwGH 27.6.2006, 2004/05/0099, mwN).

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