(1) Wenn es sich um die Vorschreibung von Geldleistungen nach einem gesetzlich, statutarisch oder tarifmäßig feststehenden Maßstab oder bei Gefahr im Verzug um unaufschiebbare Maßnahmen handelt, ist die Behörde berechtigt, einen Bescheid auch ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren zu erlassen.
(2) Gegen einen nach Abs. 1 erlassenen Bescheid kann bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, binnen zwei Wochen Vorstellung erhoben werden. Die Vorstellung hat nur dann aufschiebende Wirkung, wenn sie gegen die Vorschreibung einer Geldleistung gerichtet ist.
(3) Die Behörde hat binnen zwei Wochen nach Einlangen der Vorstellung das Ermittlungsverfahren einzuleiten, widrigenfalls der angefochtene Bescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Auf Verlangen der Partei ist das Außerkrafttreten des Bescheides schriftlich zu bestätigen.
Rückverweise
AVG · Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
§ 57
(1) Wenn es sich um die Vorschreibung von Geldleistungen nach einem gesetzlich, statutarisch oder tarifmäßig feststehenden Maßstab oder bei Gefahr im Verzug um unaufschiebbare Maßnahmen handelt, ist die Behörde berechtigt, einen Bescheid auch ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren zu erlassen. …
§ 56 Erlassung von Bescheiden
…Der Erlassung eines Bescheides hat, wenn es sich nicht um eine Ladung (§ 19) oder einen Bescheid nach § 57 handelt, die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes, soweit er nicht von vornherein klar gegeben ist, nach den §§ 37 und 39 voranzugehen.…
VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
§ 7c Vorläufige Maßnahmen mittels Befassung der Telekom-Control-Kommission
…hat die Telekom-Control-Kommission den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach § 5 zu berücksichtigen. (2) Die Anordnung von vorläufigen Maßnahmen erfolgt im Verfahren nach § 57 AVG mit Mandatsbescheid. (3) Die Telekom-Control-Kommission hat den Unterlassungs- bzw. Löschungsanspruch, sowie einen Anspruch auf Anzeige eines Warnhinweises der zuständigen Behörde nach § …
TKG 2021 · Telekommunikationsgesetz 2021
§ 180 Sperre von Mehrwertdienstenummern
…dem Anbieter des Kommunikationsdienstes, dem betroffenen Zuteilungsinhaber oder den Betreibern, in deren Kommunikationsnetze die Rufnummer geroutet wird, die unverzügliche Sperre unter Anwendung von § 57 AVG anzuordnen. Die angeordnete Sperre begründet keinen Anspruch auf Entschädigung gegen den zur Sperre Verpflichteten. (2) Bescheide nach Abs. 1 sind auf der Website der…
§ 177 Aufsichtsmaßnahmen
…das Fernmeldebüro dies der für die Aufsicht über die störende Anlage zuständigen Behörde zu berichten. Bei Gefahr in Verzug hat das Fernmeldebüro gemäß § 57 AVG vorzugehen und davon die für die Aufsicht über die störende Anlage zuständige Behörde unverzüglich zu unterrichten. (2) Unbefugt errichtete und betriebene Telekommunikationsanlagen können ohne vorherige…
§ 121 Maßnahmen gegen Nummernmissbrauch
…Anspruch auf Entschädigung gegen den zur Sperre Verpflichteten. (5) Bei Gefahr im Verzug kann die Regulierungsbehörde auch ohne vorheriges Ermittlungsverfahren durch Bescheid gemäß § 57 AVG vorgehen. Bescheide nach Abs. 3 und Abs. 4 sind, soweit die Voraussetzungen vorliegen, jedenfalls gegenüber jenen Anbietern zu erlassen, die zumindest über 50.000…
§ 44 Sicherheit und Integrität
…Betreibern und Anbietern verhältnismäßige und angemessene Sicherheitsmaßnahmen innerhalb bestimmter Fristen vorschreiben. Bei Gefahr in Verzug kann die Regulierungsbehörde auch ohne vorheriges Ermittlungsverfahren gemäß § 57 AVG gegenüber Betreibern und Anbietern vorläufig die Ergreifung verhältnimäßiger und angemessener Maßnahmen zur Behebung oder Verhinderung eines Sicherheitsvorfalls innerhalb bestimmter Fristen anordnen. (2) Falls ein Sicherheitsvorfall…
LGVAG 1968 · Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz 1968
§ 9
…der Verleihung einer Berechtigung oder mit einer sonstigen Amtshandlung, für die eine Verwaltungsabgabe zu entrichten ist, ein Bescheid nach § 56 oder § 57 AVG 1991, ist die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe gemäß § 59 Abs. 1 AVG in den Spruch aufzunehmen. Dies gilt auch für Erkenntnisse des…
BKommGebV · Bundes-Kommissionsgebührenverordnung 2007
§ 4 Vorschreibung und Entrichtung der Kommissionsgebühren
…1) Ergeht im Zusammenhang mit der Amtshandlung ein Bescheid gemäß § 56 oder § 57 AVG, so ist die Vorschreibung der Kommissionsgebühren in dessen Spruch aufzunehmen. (2) Die Kommissionsgebühren sind, falls sie nicht ohne weiteres entrichtet werden, durch einen abgesonderten Bescheid…
FMABG · Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
§ 22 Verfahrensbestimmungen
…diese dem Verzichtenden auszufolgen. Eine Begründung des Bescheids kann diesfalls entfallen. Eine trotz Verzichts eingebrachte Beschwerde ist unzulässig. (2c) Auf Bescheide, die gemäß § 57 AVG und § 116 BaSAG erlassen werden, ist Abs. 2b nicht anwendbar. (3) Verordnungen der FMA sind im Bundesgesetzblatt kundzumachen. (3a) Die FMA hat…
EpiG · Epidemiegesetz 1950
§ 7a Rechtsschutz bei Absonderungen
…haben das Recht, das Landesverwaltungsgericht mit der Behauptung, in ihren Rechten verletzt zu sein, anzurufen. (2) Gegen die Anordnung der Absonderung mittels Mandatsbescheids (§ 57 Abs. 1 AVG) ist eine Vorstellung nicht zulässig. (3) Für Beschwerden gemäß Abs. 1 gelten die für Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Z …
ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 13c Bestimmungen für Verfahren und Angelegenheiten gemäß §§ 6a, 9, 10, 11a Abs. 2, 12, 12a, 13, 13e, 38 und § 235 Abs. 4
…der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen durch Verordnung kostendeckende Gebühren und Auslagen nach Maßgabe eines Tarifes (§ 57 AVG) festzusetzen, die von den Antragstellenden oder bei amtswegiger Einleitung von den Parteien zu entrichten sind. In der Verordnung können Vorschriften über die Einhebung der Gebühren…
ÜbG · Übernahmegesetz
§ 28 Übernahmekommission
…hat zur Senatssitzung, in der über die Befangenheit entschieden werden soll, das nach der Geschäftsordnung vorgesehene Ersatzmitglied des Betroffenen einzuberufen. (10) Bescheide nach § 57 AVG können im Umlaufweg beschlossen werden, wenn kein Senatsmitglied diesem Vorgehen widerspricht. (11) Alle Organe des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie alle sonstigen mit…
DSG · Datenschutzgesetz
Art. 2 § 25 Begleitende Maßnahmen im Beschwerdeverfahren
…ist vom Beschwerdegegner bis zum Abschluss des Verfahrens ein Bestreitungsvermerk anzubringen. Erforderlichenfalls hat dies die Datenschutzbehörde auf Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid gemäß § 57 Abs. 1 AVG anzuordnen. (3) Beruft sich ein Verantwortlicher gegenüber der Datenschutzbehörde auf eine Beschränkung im Sinne des Art. 23 DSGVO, so hat diese die Rechtmäßigkeit der…
Art. 2 § 22 Befugnisse
…untersagt werden. Ebenso kann die Datenschutzbehörde auf Antrag einer betroffenen Person eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO mit Bescheid gemäß § 57 Abs. 1 AVG anordnen, wenn der Verantwortliche einer diesbezüglichen Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt. Wird einer Untersagung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat die Datenschutzbehörde nach Art. 83 Abs…
StrSchG 2020 · Strahlenschutzgesetz 2020
§ 148 Maßnahmen bei Gefahr im Verzug
…Gefahr abzuwehren. Beschwerden gegen solche Maßnahmen kommt keine aufschiebende Wirkung zu. (2) Die zuständige Behörde kann zu diesem Zweck einen Bescheid gemäß § 57 Abs. 1 AVG erlassen. Hat die Behörde Maßnahmen mittels Bescheid gemäß § 57 Abs. 1 AVG erlassen, kommt einer Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem über…