JudikaturVfGH

B254/48 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 1949

Bescheide, die auf Grund des § 129 Abs. 6 Wr. Bauordnung ergehen, sind in verfassungsrechtlicher Hinsicht typische Bescheide i. S. des {Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz § 57, § 57 AVG}. Gegen solche im abgekürzten Verfahren erlassene Bescheide steht den Parteien das ordentliche Rechtsmittel der Vorstellung zu.

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