B279/75 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Zur Erschöpfung des Instanzenzuges muß vom Rechtsmittel der Vorstellung (§ 57 AVG 1950) Gebrauch gemacht werden. Mit einer solchen Vorstellung kann auch der Umstand bekämpft werden, daß die Voraussetzungen für die Erlassung eines sogenannten Mandatsbescheides nicht vorgelegen seien.