AsylG 2005
Gliederung
4. Hauptstück Asylverfahrensrecht
1. Abschnitt Allgemeines Asylverfahren
§ 18 Suche nach Familienangehörigen
Das Bundesamt hat, sofern es sich bei dem Antragsteller um einen unbegleiteten Minderjährigen handelt, eine Suche nach dessen Familienangehörigen im Herkunftsland, in einem Drittstaat oder Mitgliedstaat nach Maßgabe der faktischen Möglichkeiten durchzuführen.
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