§ 1 Betriebszeiten (Öffnungszeiten) — BHLI – Bereitschaftsdienst und Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Bad Aussee sowie für die Filialapotheke in 8992 Altaussee im Bezirk Liezen
(1) Die öffentliche Kurapotheke im alten Kurmittelhaus und die Narzissen-Apotheke in 8990 Bad Aussee haben an Werktagen wie folgt für den Kundenverkehr offen zu halten:
| Montag – Freitag Samstag | 08.00 Uhr – 12.30 Uhr 08.00 Uhr – 12.30 Uhr | 15.00 Uhr – 18.00 Uhr |
(2) Für die Filialapotheke der öffentlichen Narzissen-Apotheke in 8990 Bad Aussee an der Anschrift in 8992 Altaussee, Fischerndorf Nr. 62 werden an We r kt a gen folgende Kernöffnungszeiten festgesetzt:
| Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.30 Uhr – 12.00 Uhr | |
| 15.00 Uhr – 18.00 Uhr |
(3) Wenn der 24. und 31. Dezember auf einen Werktag (Montag bis Freitag) fallen, dürfen die öffentlichen Apotheken und die Filialapotheke in 8992 Altaussee an diesen Tagen bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten.
(4) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18.00 Uhr, am Feiertag, 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag bis Samstag) fällt, dürfen die öffentlichen Apotheken in Bad Aussee und die Filialapotheke in 8992 Altaussee von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet halten.
Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 5/2025, BVBl. Nr. 33/2025
§ 1 GKUFG 1998 · GKUFG 1998 · Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 1 § 1
…Anspruchsberechtigte (1) Die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde Innsbruck stehenden Bediensteten des Dienst- und des Ruhestandes ( § 1 des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes 1970 , LGBl…
§ 13a ARG · ARG · Arbeitsruhegesetz
§ 13a Sonderregelung für den 8. Dezember
…§ 13a. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern am 8. Dezember in Verkaufsstellen gemäß § 1 Abs. 1 und 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003 ist zulässig, wenn der 8. Dezember auf einen Werktag fällt. Der Arbeitnehmer hat das Recht…
§ 22f Abschnitt 5b
…Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen und bestimmten Dienstleistungsbetrieben § 22f. (1) Arbeitnehmer in Verkaufsstellen gemäß § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 dürfen an Samstagen nach 13 Uhr beschäftigt werden, soweit die jeweils geltenden Öffnungszeitenvorschriften das…
§ 19a KJBG · KJBG · Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987
§ 19a Sonderregelungen für Verkaufsstellen
…§ 19a. (1) Abweichend von § 19 Abs. 1 dürfen Jugendliche am Samstag nach 13 Uhr in Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. …
§ 18a Sonderregelung für den 8. Dezember
…§ 18a. Die Beschäftigung von Jugendlichen am 8. Dezember in Verkaufsstellen gemäß § 1 Abs. 1 und 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003 , BGBl. I Nr. 48, kann durch Kollektivvertrag zugelassen werden, wenn der 8. Dezember…
§ 60 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 60 Berücksichtigung von Erwerbseinkommen bei Leistungen
…§ 60. (1) Als Erwerbseinkommen gilt, sofern in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt wird, bei einer 1. unselbständigen Erwerbstätigkeit das aus dieser Tätigkeit gebührende Entgelt; 2. selbständigen Erwerbstätigkeit…
§ 56 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 56 Berücksichtigung von Erwerbseinkommen bei Leistungen
…§ 56. (1) Als Erwerbseinkommen gilt, sofern in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt wird, bei einer 1. unselbständigen Erwerbstätigkeit das aus dieser Tätigkeit gebührende Entgelt; 2. selbständigen Erwerbstätigkeit…
§ 6 S. PMG 2014 · S. PMG 2014 · Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014
§ 6 Persönliche Voraussetzungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
…und für die Beratung über Pflanzenschutz § 6 (1) Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres und Schwangere dürfen Pflanzenschutzmittel nicht verwenden. (2) Pflanzenschutzmittel dürfen von beruflichen Verwendern oder Verwenderinnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit…
§ 68b DO 1994 · DO 1994 · Dienstordnung 1994
§ 68b Versetzung in den Ruhestand über Antrag
…§ 68b. (1) Der Beamte ist auf seinen Antrag in den Ruhestand zu versetzen, wenn er 1. eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit ( § 6 PO 1995 ) von 540…
§ 4 GO-Katastrophenhilfebeirat · GO-Katastrophenhilfebeirat · Landes-Katastrophenhilfebeirats-Geschäftsordnung
§ 4 Außerordentliche Sitzungen
…§ 4 (1) Der Landes-Katastrophenhilfebeirat ist von dem Vorsitzenden bzw der Vorsitzenden zur außerordentlichen Sitzung einzuberufen, wenn dies auf Grund eines Ereignisses gemäß § 1 Abs…
§ 47d S. KBBG · S. KBBG · Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019
§ 47d § 47d
…1) Neben den gesetzlichen Förderungen dieses Abschnitts kann das Land als Träger von Privatrechten (Tageseltern-)Rechtsträgern zusätzliche Förderungen gewähren. (2) Das Land Salzburg kann insbesondere 1…
§ 42 BörseG 2018 · BörseG 2018 · Börsegesetz 2018
§ 42 Zulassungsantrag
…§ 42. (1) Der Antrag auf Zulassung eines Wertpapiers oder eines Emissionsprogramms zum Amtlichen Handel ist beim Börseunternehmen vom Emittenten schriftlich einzubringen. (2) Der Antrag muss Sitz und…
§ 32 NÖ BO 2014 · NÖ BO 2014 · NÖ Bauordnung 2014
§ 32 F) Überprüfung des Bauzustandes
…§ 32 Periodische Überprüfung von Zentralheizungsanlagen, Blockheizkraftwerken, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen (1) Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 6 kW, die nicht unter Abs. 3 fallen, sind vom Eigentümer periodisch 1. auf ihre…
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