(1) Die öffentliche Kurapotheke im alten Kurmittelhaus und die Narzissen-Apotheke in 8990 Bad Aussee haben an Werktagen wie folgt für den Kundenverkehr offen zu halten:
Montag – Freitag Samstag | 08.00 Uhr – 12.30 Uhr 08.00 Uhr – 12.30 Uhr | 15.00 Uhr – 18.00 Uhr |
(2) Für die Filialapotheke der öffentlichen Narzissen-Apotheke in 8990 Bad Aussee an der Anschrift in 8992 Altaussee, Fischerndorf Nr. 62 werden an We r kt a gen folgende Kernöffnungszeiten festgesetzt:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.30 Uhr – 12.00 Uhr | |
Mittwoch | 15.00 Uhr – 18.00 Uhr | |
(3) Wenn der 24. und 31. Dezember auf einen Werktag (Montag bis Freitag) fallen, dürfen die öffentlichen Apotheken und die Filialapotheke in 8992 Altaussee an diesen Tagen bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten.
(4) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18.00 Uhr, am Feiertag, 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag bis Samstag) fällt, dürfen die öffentlichen Apotheken in Bad Aussee und die Filialapotheke in 8992 Altaussee von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet halten.
Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 5/2025, BVBl. Nr. 33/2025
Keine Verweise gefunden
Rückverweise