(1) Die Leistungen der Christian-Doppler-Klinik – Universitätsklinikum der PMU mit Ausnahme der Leistungen der Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik und der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie sind im Akutbereich gemäß § 60 Abs 1 SKAG durch LKF-Gebühren abzugelten. Der zur Verrechnung gelangende, kostendeckende Eurowert je LKF-Punkt beträgt 2,01 €.
(2) Die Leistungen der Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Pflegeabteilungen der Christian-Doppler-Klinik sind durch Pflegegebühren abzugelten, die durch eine gesonderte Verordnung festgelegt werden.
(3) Bei der Berechnung der Anstaltsgebühren gemäß § 5 Abs 2 der Sondergebührenverordnung Unikliniken ist in jenen Akutbereichen, deren Leistungen gemäß Abs 1 durch LKF-Punkte abgegolten werden, anstelle der Pflegegebühren von einem täglichen Pflege-Grundbetrag von 1.181 € auszugehen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise