§ 4 § 4 — Höhe der Richtsätze der Sozialunterstützung und von prozentuellen Beträgen davon im Jahr 2025
Die Hilfe für den Lebensunterhalt für die Dauer eines Aufenthalts in einer Kranken- oder Kuranstalt oder einer vergleichbaren stationären Einrichtung beträgt im Jahr 2025:
| 1. bei volljährigen Personen | € 241,80; |
| 2. bei minderjährigen Personen | € 132,99. |
Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft
§ 4 Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
…§ 4. (1) Statistische Einheiten im Sinne dieser Verordnung sind: 1. Unternehmen und fachliche Einheiten auf örtlicher Ebene (Betriebe) gemäß Art. 1 und 2 der Verordnung…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…§ 2. Im Sinne dieser Verordnung sind 1. Sachgüter: a) Produkte gemäß dem nach § 4 Abs. 5 des Bundesstatistikgesetzes 2000 in der Bundesanstalt aufgelegten und unter der Internetadresse www.statistik.at veröffentlichten Güterverzeichnis für den Produzierenden Bereich – ÖPRODCOM in…
§ 207n BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207n Unterabschnitt 5a
…festzulegen: 1. welche Schulen zu einem Schulcluster zusammengefasst werden, 2. welche Bezeichnung der Schulcluster trägt, 3. an welcher Schule die Schulcluster-Leitung eingerichtet wird und 4. zu welchem Zeitpunkt die Errichtung des Schulclusters wirksam wird. (3) Die Bildungsdirektion hat dem Schulcluster für die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben der Schulcluster-Leitung und der…
§ 74 GBG 2022 · GBG 2022 · Gemeindebeamtengesetz 2022
§ 74 § 74
…des Beamten für seine dienstliche Verwendung gewährt worden ist: höchstens drei Jahre, 2. zur aa) Begründung eines Dienstverhältnisses nach § 3 oder § 4 des Entwicklungshelfergesetzes oder bb) Teilnahme an Partnerschaftsprojekten im Rahmen von Außenhilfsprogrammen der Europäischen Union (insbesondere so genannten Twinning-Projekten) oder cc) Begründung eines Dienstverhältnisses zu…
Fiaker-Betriebsordnung
§ 2 Bestimmungen über Fuhrwerke und Zugpferde
…Behörde zugewiesenen Fuhrwerknummern-Plakette gekennzeichnet sind. Diese Plakette ist von der Behörde für jene Fuhrwerke zur Verfügung zu stellen, die von der Unternehmerbewilligung ( § 4 Abs. 3 lit. c des Fiakergesetzes ) umfaßt sind. (3) Zugpferde müssen mindestens einmal jährlich von einem Tierarzt hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Eignung für die…
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