LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Feuerwehrgesetz 20152. HAUPTSTÜCK SCHLAGKRAFT UND EINSATZ DER FEUERWEHREN3. ABSCHNITT EINSATZ DER FEUERWEHREN § 13 Einsatzverpflichtung§ 14

§ 14§ 14 Einsatzleitung und Einsatzmeldung

In Kraft seit 01. Dezember 2024
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