(1) Auf die Pflichtzahl sind die beschäftigten und nach § 7 entlohnten begünstigten Behinderten, begünstigte Personen nach § 2 Abs. 3 und Dienstgeber anzurechnen, bei denen die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 zutreffen.
(2) Auf die Pflichtzahl werden mit dem Doppelten ihrer Zahl angerechnet:
a) Blinde;
b)die im Abs. 1 angeführten Behinderten vor Vollendung des 19. Lebensjahres;
c)die im Abs. 1 angeführten Behinderten über den in lit. b angeführten Zeitpunkt hinaus für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses;
d)die im Abs. 1 angeführten Behinderten nach Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn und insolange der Grad ihrer Behinderung mindestens 70 vH beträgt;
e)die im Abs. 1 angeführten Behinderten nach Vollendung des 55. Lebensjahres;
f)die im Abs. 1 angeführten Behinderten, die überwiegend auf den Gebrauch eines Krankenfahrstuhles (Rollstuhles) angewiesen sind.
(3) Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises gemäß § 4 des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, sind auf die Pflichtzahl anzurechnen, vor Vollendung des 19. und nach Vollendung des 55. Lebensjahres mit dem Doppelten ihrer Zahl.
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. Nr. 567/1985)
Art. 2 § 5 BEinstG · BEinstG · Behinderteneinstellungsgesetz
Art. 2 § 5 Erfüllung der Beschäftigungspflicht
…§ 5. (1) Auf die Pflichtzahl sind die beschäftigten und nach § 7 entlohnten begünstigten Behinderten, begünstigte Personen nach § 2 Abs. 3 und…
Art. 5 Artikel V
…Art. I bis III dieses Bundesgesetzes treten am 1. Jänner 1979 mit der Maßgabe in Kraft, daß Art. I Z. 1, 2, 3, 5, 6 und 19 sowie Art. III bereits für die Berechnung der Ausgleichstaxe für das Jahr 1978 anzuwenden sind. Art. IV tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft…
Art. 2 Artikel II
… Juni 1985 und die übrigen Bestimmungen des Art. I dieses Bundesgesetzes treten am 1. August 1982 mit der Maßgabe in Kraft, daß Art. I Z 2 und 8 erstmalig für die Berechnung der Prämien und Ausgleichstaxen für das Kalenderjahr 1982 anzuwenden sind. (Anm.: Abs. 2 Vollziehungsklausel)…
Art. 2 Artikel II
…daß die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 (Art. I Z. 1), des § 4 (Art. I Z. 2), des § 5 (Art. I Z. 3), des § 9 Abs. 1 und 2 (Art. I Z. 6) und des § 16…
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