Ro 2023/01/0003 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Stattgebung - Angelegenheit nach dem Personenstandsgesetz 2013 - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde - in Stattgebung einer Beschwerde der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid des Revisionswerbers - gemäß § 41 PStG 2013 der Geschlechtseintrag der mitbeteiligten Partei im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) von "weiblich" auf "nicht-binär" geändert. Das gegenständliche Erkenntnis des Verwaltungsgerichts ist einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich (vgl. § 40 Abs. 2 PStG 2013, wonach die Eintragung durch Freigabe im ZPR abzuschließen ist).