JudikaturVwGH

Ra 2015/22/0055 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. Juli 2016

Die vom VwG vorgenommene ersatzlose Behebung des bekämpften Bescheides infolge Unzuständigkeit stellt eine (negative) Sachentscheidung dar und ist somit (hinsichtlich der Erledigungsform: zu Recht) mittels Erkenntnisses erfolgt.

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