23Bs224/25x—OLG Wien Entscheidung
06. August 2025
…ebensowenig etwas ändert, wie der Verweis auf seine Familie (ON 3). Einer Anhörung bedurfte es nicht, da die Strafzeit 18 Monate nicht übersteigt (RIS-Justiz RS0131225). Somit entspricht der angefochtene Beschluss der Sach- und Rechtslage, weshalb der Beschwerde ein Erfolg zu versagen war. …