14Os106/13i—OGH Entscheidung
27. August 2013
…auch keine als Beweismittel relevanten sinnlichen Wahrnehmungen, sondern subjektive Meinungen zum Ausdruck bringen, die gar nicht Gegenstand einer Zeugenaussage sein können (RIS Justiz RS0097540, RS0097573, RS0097545). Grundlage einer Zusatzfrage kann nur ein tatsächliches Verfahrensergebnis, nicht aber eine nur abstrakte denkbare Möglichkeit sein, weil die Fragestellung an die Geschworenen dazu dient, den…