JudikaturOGH

RS0097545 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2025

Gegenstand einer Zeugenaussage sind nur sinnliche Wahrnehmungen des Zeugen über Tatsachen; die Wiedergabe des subjektiven Eindrucks eines Zeugen fällt nicht in den Rahmen seines gerichtlichen Zeugnisses.

Rückverweise