JudikaturOGH

RS0066749 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2024

Schutzunfähige oder schwache Teile tragen im allgemeinen, wenn überhaupt, so nur wenig zum Gesamteindruck des Zeichens bei; schon relativ geringe Abweichungen in den restlichen Bestandteilen reichen infolgedessen in der Regel aus, um die Gefahr von Verwechslungen zu beseitigen.

Rückverweise