Appellationsgericht England (Court of Appeal) 25.3.1994 Publikation:
The Times 4.4.1994
International Litigation Procedure 1994, 261
Lloyd's Law Reports 1994, Vol 2, 6
The All England Law Reports 1994, vol 3, 180
Ein englisches Gericht wird dann im Sinn des Art 21 EuGVÜ zuerst mit einer Klage angerufen, wenn die Erfordernisse der Rechtshängigkeit bei ihm zuerst erfüllt sind.
Bei einem Beklagten, der der eigenen Gerichtsbarkeit unterliegt, ist das Gericht solange nicht in einem Rechtsstreit angerufen, als dem Beklagten die Klage nicht zugestellt worden ist.
Es ist daher die Zustellung der Klage, die den Rechtsstreit in Gang setzt. Erst danach können gerichtliche Verfügungen gegen den Beklagten ergehen.
Gerichtliche Verfügungen, die bereits vor Einbringung der Klage möglich sind, können auch schon vor der Zustellung ergehen.
Ein Gericht, das nur einstweilige Maßnahmen (etwa eine Mareva injunction oder eine Anton Piller order) verfügt hat, gilt nicht schon kraft dieses Umstands als in der Sache selbst angerufen, und ein Gericht, das seine Gerichtsbarkeit nur durch Verfügung der Zustellung außerhalb des eigenen Jurisdiktionsbereichs ausübt, gilt nicht schon kraft dieser beschränkten Ausübung der Gerichtsbarkeit als mit dem Rechtsstreit inhaltlich (meritorisch) angerufen.
Neste Chemicals SA u.a. gegen DK Line SA and Tokumaru Kaiun KK (Japan) - "SARGASSO"
§ 94 ArbVG · ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz
§ 94 Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Schulung
…§ 94. (1) Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat über geplante Maßnahmen der betrieblichen Berufsausbildung sowie der betrieblichen Schulung und Umschulung zum ehestmöglichen Zeitpunkt in Kenntnis zu setzen. (2…
Art. 1 § 94 SpG · SpG · Spitalgesetz
Art. 1 § 94 5. Abschnitt Landesgesundheitsfonds, Beziehungen zwischen den Krankenanstalten und den Sozialversicherungsträgern
…§ 94 *) Landesgesundheitsfonds (1) Die Leistungen der Fondskrankenanstalten an im Inland sozialversicherte Personen sind mit Ausnahme allfälliger besonderer Gebühren, insbesondere Sondergebühren, Kostenbeiträge und sonstiger Beiträge sowie Ärztehonorare, vom…
Art. 1 § 96 § 96*) Abgeltung von Leistungen in Fondskrankenanstalten
…1) Alle Leistungen der Fondskrankenanstalten nach § 94 Abs. 1 und 2 , insbesondere im stationären, tagesklinischen und spitalsambulanten ( § 51 Abs. 1 und 2 ) Bereich einschließlich der aus dem medizinischen Fortschritt resultierenden Leistungen, sind mit…
Art. 1 § 94a § 94a*) LKF-Gebührenersätze für stationäre Patienten und Patientinnen
…1) Der Landesgesundheitsfonds hat die Leistungen der Fondskrankenanstalten, die an anstaltsbedürftigen Personen gemäß § 94 Abs. 1 und 2 erbracht werden, durch LKF-Gebührenersätze abzugelten. Die LKF-Gebührenersätze ergeben sich aus dem Produkt der für die Leistungen am einzelnen Patienten oder an…
Art. 1 § 94b § 94b*) Ambulanz-Gebührenersätze und Ersätze im Nebenkostenstellenbereich
…1) Ambulante Leistungen der Fondskrankenanstalten hat der Landesgesundheitsfonds für jene Personen gemäß § 94 Abs. 1 und 2 abzugelten, die gemäß § 51 Abs. 1 ambulant zu untersuchen oder zu behandeln sind oder die Vorsorgeuntersuchungen gemäß § 51 Abs. 2 in…
§ 197b LBDG 1997 · LBDG 1997 · Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
§ 197b § 197b
…Umsetzungshinweise (1) (Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 29/2017) (2) Durch § 4 Abs. 1 Z 1 lit. b werden umgesetzt 1. die…
§ 94 IWO 2011 · IWO 2011 · Innsbrucker Wahlordnung 2011, Gesetz
§ 94 § 94
…§ 94 Inkrafttreten, Übergangsbestimmung, Umsetzung von Unionsrecht (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 1 Abs. 3 mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. (2) (Landesverfassungsbestimmung) § …
§ 263 ÄrzteG 1998 · ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 263 Inkrafttretens- und Außerkrafttretensbestimmung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 21/2024
…1 und 2, § 75b Abs. 2 Z 1 lit. c, § 84 Abs. 1 und 2, § 94 Abs. 1, § 117b Abs. 2 Z 6, § 117c Abs. 2 Z 2, § 126 Abs. 1 und…
§ 223
…85, § 86 samt Überschrift, § 91 Abs. 6 und 10 , die Bezeichnung des § 92, § 93, § 94 Abs. 1, § 96 Abs. 1 und 2, § 96a, § 97, § 98 Abs. 1, 1a und 2, § …
§ 51 GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 51 Kollegiengeldabgeltung an Universitäten gemäß § 6 Z 1 bis 15 des Universitätsgesetzes 2002
…acht fehlende Semesterstunde. Für eine Lehrtätigkeit von weniger als drei Semesterstunden gebührt keine Kollegiengeldabgeltung. (5) Lehrveranstaltungen, die gemeinsam mit einem anderen Universitätsangehörige gemäß § 94 Abs. 1 Z 4, 6, 7 und 8 des Universitätsgesetzes 2002 abgehalten werden, sind auf die der Berechnung der Kollegiengeldabgeltung zugrundeliegende Anzahl von Semesterstunden anteilig…
§ 51a Kollegiengeldabgeltung an Universitäten gemäß § 6 Z 16 bis 21 des Universitätsgesetzes 2002
…gebührt keine Kollegiengeldabgeltung. Abs. 2 Z 7 ist auf Universitätsdozenten nicht anzuwenden. (4) Lehrveranstaltungen, die gemeinsam mit einem anderen Universitätsangehörige gemäß § 94 Abs. 1 Z 4, 6, 7 und 8 des Universitätsgesetzes 2002 mit der Lehrbefugnis für das gesamte Fach abgehalten werden, sind auf die der Berechnung…
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